Newsletter Landesgesetzblatt









Sehr geehrte Damen und Herren!


Am 26. März 2010 ist das 9. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 17, 18, 19, 20, 21 und 22 erschienen.

17.

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Helmpflicht beim Wintersport.
(XV. GPStLT RV EZ 3218/1 AB EZ 3218/2)

18.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 2010 über die Festsetzung der Höhe der Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung und damit zusammenhängender Untersuchungen (Steiermärkische Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2010 - StFlUGV 2010).

19.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 2010, mit der die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die Schlichtungsstelle nach dem StBHG geändert wird.

20.

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 2010, mit der die Einstufungsverordnung zum Steiermärkischen Pflegegeldgesetz geändert wird.

21.

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. März 2010 über die Aufhebung mehrerer Verordnungen der Gemeinde Proleb.

22.

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. März 2010 über die Aufhebung einer Änderung im Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Mooskirchen und einer Verordnung der Marktgemeinde Mooskirchen, mit der ein neu vermessenes Grundstück zum öffentlichen Interessentenweg erklärt wird.

Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
 Nr. 17 bis 22/2010 des LGBl. für Steiermark

 


Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at

 

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