Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 28. März 2012 ist das 10. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 23, 24, 25 und 26 erschienen.
23.
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Gesetz vom 17. Jänner 2012, mit dem das Steiermärkische Lichtspielgesetz 1983 geändert wird.
[XVI. GPStLT RV EZ 943/1 AB EZ 943/2]
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24.
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Gesetz vom 17. Jänner 2012, mit dem das Steiermärkische Wirtschaftsförderungsgesetz 2001 geändert wird.
[XVI. GPStLT RV EZ 939/1 AB EZ 939/3]
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25.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. März 2012, mit der die Gemeinde Allerheiligen bei Wildon in eine neue Ortsklasse eingestuft wird.
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26.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 2012 über die weiteren Voraussetzungen für die Übernahme von Haftungen durch Gemeinden.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 23 bis 26/2012 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F - Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; fa1f@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.