Referat Krankenanstalten- und Strahlenschutzrecht
Mag. Sara Tunner
Friedrichgasse 9, 8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Tel: +43 (316) 877-3362
Fax: +43 (316) 877-3421
E-Mail: krankenanstalten@stmk.gv.at
Schriftliche Anträge und Kontaktaufnahme
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Friedrichgasse 9, 8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Telefax: +43 (316) 877-3998
E-Mail: abteilung8@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Aufgaben des Referates
Bewilligung von Krankenanstalten: Es werden die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Krankenanstalten in der Steiermark überprüft. Die Bewilligungsverfahren erfolgen u. a. nach dem Stmk. Krankenanstaltengesetz
Arbeitnehmerschutz in Krankenanstalten: Erteilung von Ausnahmebewilligungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sowie Vorschreibungen und Überprüfungen von Arbeitnehmerschutzmaßnahmen
Genehmigung von Fortpflanzungsmedizineinrichtungen
Zulassung von ärztlichen Gruppenpraxen: Die Zulassung wird nach Einholung eines Bedarfsgutachtens und einer Stellungnahme der Landesgesundheitsplattform erteilt
Bewilligung von Heil- und Kureinrichtungen nach dem Stmk. Heilvorkommen- und Kurortegesetz sowie Überprüfung der Bescheide im Anlassfall
Anerkennung von Kurorten mit dem Ziel der Aufrechterhaltung von Qualitätsstandards
Strahlenschutz: Bewilligung von Anlagen und des Umgangs mit Strahlenquellen z. B. in Krankenhäusern samt Überprüfung bewilligter Einrichtungen
Rechtsschutz: Vertretung der Interessen des Landes vor dem Verfassungsgerichtshof und Stellungnahmen zu Volksanwaltschaftsbeschwerden, die den Referatsbereich betreffen