derzeit nicht besetzt
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Aufgaben
Das Referat Sozialrecht, Sozialarbeit und Beschäftigung ist zuständig für Angelegenheiten des Stmk. Behindertengesetzes, des Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetzes, des Stmk. Gewaltschutz- einrichtungsgesetzes, des Stmk. Sozialhilfegesetzes, des Stmk. Mindestsicherungsgesetzes und des Stmk. Arbeitsförderungsgesetzes, sowie das Vergabe- und Vertragswesen. Dem Rechtsreferat obliegt im Rahmen dieser Landesgesetze auch die Fachaufsicht über die Bezirksverwaltungsbehörden.