Sozialhilfe / Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung soll den sozialen Zusammenhalt stärken und die Armut bekämpfen. Sie basiert auf dem Prinzip der Subsidiarität und kennt keine allgemeinen, erwerbs- und bedarfsunabhängigen Leistungen. Für den Erhalt der Leistungen stellen daher der Einsatz der eigenen Mittel (Einkommen und Vermögen) sowie der Einsatz der eigenen Arbeitskraft wesentliche Grundvoraussetzungen dar.
Durch die Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung soll einerseits der Zugang zum letzten Netz der sozialen Sicherheit erleichtert, andererseits aber auch die Hemmschwelle für die Inanspruchnahme der Leistungen abgebaut, sowie gleichzeitig der zur Gewährleistung einer Bedarfsdeckung erforderliche Verwaltungsaufwand minimiert werden. Vor allem sollen die Bezieherinnen/Bezieher von Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung durch die angestrebte Verschränkung mit dem Arbeitsmarktservice rascher und nachhaltiger (wieder) in das Erwerbsleben eingegliedert werden können.