Newsletter Landesgesetzblatt









Sehr geehrte Damen und Herren!


Am 6. Dezember 2013 ist das 35. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 146, 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153, 154 und 155 erschienen.

146.

Gesetz vom 17. September 2013, mit dem das Steiermärkische Datenschutzgesetz geändert wird.
[XVI. GPStLT RV EZ 2008/1 AB EZ 2008/4]

147.

Gesetz vom 17. September 2013, mit dem das Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Hunden (Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013) und das Steiermärkische Landes-Sicherheitsgesetz geändert wird.
[XVI. GPStLT IA EZ 1999/1 AB EZ 1999/4]

148.

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Neuberg an der Mürz und der Gemeinden Altenberg an der Rax, Kapellen und Mürzsteg, alle politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag.

149.

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Obdach und der Gemeinden Amering, Sankt Anna am Lavantegg und Sankt Wolfgang-Kienberg, alle politischer Bezirk Murtal.

150.

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Vorau und der Gemeinden Puchegg, Riegersberg, Schachen bei Vorau und Vornholz, alle politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld.

151.

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Irdning und der Gemeinden Donnersbach und Donnersbachwald, alle politischer Bezirk Liezen.

152.

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013 über die Vereinigung der Stadtgemeinde Frohnleiten und der Gemeinden Röthelstein und Schrems bei Frohnleiten, alle politischer Bezirk Graz-Umgebung.

153.

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Kaindorf und der Gemeinden Dienersdorf und Hofkirchen bei Hartberg, alle politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld.

154.

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Leutschach und der Gemeinden Eichberg-Trautenburg, Glanz an der Weinstraße und Schloßberg, alle politischer Bezirk Leibnitz.

155.

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Wies und der Gemeinde Sulmeck-Greith, beide politischer Bezirk Deutschlandsberg.

Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
 Nr. 146 bis 155/2013 des LGBl. für Steiermark

 

Ab 1.1.2014 Kundmachung des Landesgesetzblattes nur mehr elektronisch!

 

Die verbindliche Kundmachung des steiermärkischen Landesgesetzblattes erfolgte bisher in Papierform. Zusätzlich standen zwar alle  Landesgesetzblätter ab 1989 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zum Download bereit, allerdings nur zur Information. Dieses System wird nun umgedreht:

Ab 1.1.2014 wird das Landesgesetzblatt authentisch elektronisch im RIS kundgemacht; das heißt, dass ab diesem Datum nur mehr die elektronische Version im RIS verbindlich ist, nicht das gedruckte Exemplar. Das elektronische Original wird kostenlos und rund um die Uhr abrufbar sein.


Der LGBl-Newsletter wird Sie weiterhin wie gewohnt über die aktuellen Landesgesetzblätter informieren.



Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at

Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.

















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