Wiederholungsprüfung der Aufsichtsjägerprüfung 2016
Prüfung für den Jagdschutzdienst (Aufsichtsjägerprüfung)
Gemäß § 1 der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung der Prüfung für den Jagdschutzdienst, haben sich die Prüfungswerber schriftlich um die Zulassung zur Prüfung zu bewerben.
Gemäß § 34 Abs. 8 des Steiermärkischen Jagdgesetzes werden zur Prüfung nur Personen zugelassen, die die Pächterfähigkeit (Jagdkartenbesitz durch 5 abgelaufene Jagdjahre) besitzen.
Die Gesuche und Beilagen sind bis spätestens 20. September 2016 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz, einzubringen.
Verspätet eingelangte Gesuche können für die ab 24. Oktober 2016 stattfindenden Prüfungen nicht berücksichtigt werden.
Organisatorische Fragen richten Sie bitte an:
Gabriele Koukola
Telefon: 0316 877 6944
Fax: 0316 877 6900
Mail: abteilung10@stmk.gv.at