AusBildung bis 18 - Fortsetzung folgt!
Das Regionale Jugendmanagement und die BBO-Koordination luden zum Erfahrungsaustausch!
Im Rahmen der „AusBildung bis 18" werden Jugendliche über die allgemeine Schulpflicht hinaus qualifiziert. So sollen ihre Chancen erhöht werden, sich nachhaltig am Arbeitsmarkt zu integrieren und eine gute Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben gesichert sein!
Das Ausbildungspflichtgesetz gilt seit 2017 - aber was ist seit dem passiert? Am 13. Juni 2018 luden das Regionale Jugendmanagement und die BBO-Koordination Südweststeiermark zum Erfahrungsaustausch zur "AusBildung bis 18" ins Naturparkzentrum Grottenhof und zahlreiche Interessierte folgten der Einladung. Als Einleitung präsentierte Elke Lambauer MA, die im Auftrag des Sozialministerium Service die Koordinierungsstelle AusBildung bis 18 Steiermark leitet, die ersten Ergebnisse des Gesetzes und berichtete Näheres zur Umsetzung.