Tourismus-Strukturreform 2021
Die Herausforderungen für die Tourismusverbände werden durch verschiedene Faktoren (stärkere internationale Konkurrenz, Digitalisierung etc.) immer größer und komplexer. Um diese Herausforderungen bewältigen zu können, sind starke und marktrelevante Strukturen zu schaffen. Durch die vorgesehene stärkere Bündelung des touristischen Angebots wird die Werbewirksamkeit des Verbandes erhöht sowie die finanzielle Basis und das touristische Angebot erweitert.
Ein grundlegender Wandel sowie eine Verschärfung des Wettbewerbs im Tourismus in den letzten Jahren machen es notwendig, auf diese geänderten Verhältnisse auf den internationalen Märkten zu reagieren. Es gilt die von lokalen Gesichtspunkten geprägte Struktur der Tourismusverbände umzustrukturieren, diese in schlagkräftige touristische Einheiten überzuführen und damit auch ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig abzusichern. Die mit dem Strukturwandel einhergehende Konzentration von Angeboten und Finanzmitteln gewährleistet deutlich bessere Möglichkeiten, um den Herausforderungen im modernen Tourismus gewachsen zu sein. Schlagkräftige Verbandsstrukturen eröffnen neue Möglichkeiten des gezielten Budgeteinsatzes und der kurzen Entscheidungswege, der Markenbildung, der stärkeren Bündelung von Marketingaktivitäten, der Einrichtung eines professionellen Managements und der optimierten Administration.
Übergeordnetes Ziel ist die Reduktion von 96 Tourismusverbänden (60 Einzelverbände und 36 mehrgemeindige Tourismusverbände) auf 11 und Zusammenführung mit den Tourismusregionalverbänden (Der TV Ausseerland-Salzkammergut wurde im Zuge der Gemeindestrukturreform mit 1.1.2015 verordnet und bleibt in seiner bisherigen Form bestehen). Weiters die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des steirischen Tourismus durch stärkere Bündelung der finanziellen Mittel. Das durchschnittliche jährliche Verbandsbudget betreffend die gesetzlichen Einnahmen belief sich in der bisherigen Tourismusstruktur der Steiermark auf je rund EUR 280.000 was einen effektiven nationalen und internationalen Marktauftritt kaum möglich machte. Alleine die fünf kleinsten steirischen Tourismusverbände verfügten zusammengenommen lediglich über ein Jahresbudget von in Summe rund EUR 20.000. Zukünftig werden die neuen Verbände durchschnittlich über je rund EUR 2,5 Mio. an gesetzlichen Einnahmen verfügen. Während die steirischen Tourismusverbände im Schnitt bisher je rund 138.000 Nächtigungen generiert haben, steigert sich der Durchschnitt in der neuen Struktur auf je 1,2 Mio. Nächtigungen je Verband.
Die neuen Tourismusstrukturen erfordern auch eine Anpassung des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, der Verordnung über eine Geschäftsordnung für die Tourismusverbände, der Verordnung über die Vermögensgebarung und Haushaltsführung der TV und die Erlassung der zehn Verordnungen über die Bildung von neuen Tourismusverbänden.
Begleitschreiben zum Begutachtungstermin
Gesetzesentwurf über die Änderung des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992: |
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Änderung Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992, ![]() |
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Änderung Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992, ![]() |
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Verordnungsentwurf über die Änderung der Geschäftsordnung für die Tourismusverbände: |
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Änderung Verordnung über eine Geschäftsordnung für die Tourismusverbände, ![]() |
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Änderung Verordnung über eine Geschäftsordnung für die Tourismusverbände, ![]() |
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Verordnungsentwurf über Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände: |
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Änderung Verordnung über Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände, ![]() |
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Änderung Verordnung über Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände, ![]() |
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Änderung Verordnung über Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände, ![]() |
Verordnungsentwürfe über die Bildung von zehn neuen mehrgemeindigen Tourismusverbänden: |
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Verordnung über die Bildung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Erzberg-Leoben, ![]() |
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Verordnung über die Bildung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Erzberg-Leoben, ![]() |
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Verordnung über die Bildung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Gesäuse, ![]() |
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Verordnung über die Bildung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Gesäuse, ![]() |
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Verordnung über die Bildung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Hochsteiermark, ![]() |
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Verordnung über die Bildung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Hochsteiermark, ![]() |
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Verordnung über die Bildung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Murau,![]() |
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Verordnung über die Bildung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Murtal,![]() |
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Verordnung über die Bildung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Murtal, ![]() |
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Verordnung über die Bildung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Oststeiermark, ![]() |
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Verordnung über die Bildung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Region Graz,![]() |
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Verordnung über die Bildung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Region Graz,![]() |
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Verordnung über die Bildung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Schladming-Dachstein, ![]() |
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Verordnung über die Bildung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Schladming-Dachstein, ![]() |
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Verordnung über die Bildung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Südsteiermark, ![]() |
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Verordnung über die Bildung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Südsteiermark, ![]() |
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Verordnung über die Bildung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Thermen- & Vulkanland, ![]() |
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Verordnung über die Bildung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Thermen- & Vulkanland, ![]() |
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