Solarthermische Anlagen - Fertigstellungsmeldung

Allgemeine Informationen

Das Land Steiermark und der Steirische Umweltlandesfonds gewähren zur Förderung erneuerbarer Energieträger einen einmaligen Zuschuss für die Errichtung von neuen solarthermischen Anlagen.

Mit der Förderung unterstützt das Land Steiermark den Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und trägt an der Umsetzung der Energiestrategie Steiermark 2030 und zum Klimaschutz Steiermark bei.

Voraussetzungen

Die Förderung kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:

  • vor Lieferung und Montage der Anlage muss ein Förderungsantrag gestellt werden
  • die Fertigstellungsmeldung ist nach Errichtung der Anlage (innerhalb 9 Monate) einzubringen
  • Verwendung von ausschließlich neuen Anlagenteile und Komponenten
  • Kollektoren mit entsprechendem Gütesiegel
  • Hybridkollektoren
    • weisen entweder einen Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle (z.B.: AIT, TÜV, ?) auf oder
    • sind in der GET Produktdatenbank www.produktdatenbank-get.at gelistet
  • Installation eines Wärmemengenzählers oder einer entsprechenden technischen Einrichtung, mit der eine Wärmemengenbilanzierung möglich ist
  • die Verteilleitungen innerhalb des Heizraumes sowie Leitungen der solarthermischen Anlage oder Hybridanlage außerhalb von beheizten Räumen sind gedämmt
  • Inanspruchnahme keiner weiteren Förderung seitens der gleichen oder anderen Landesdienststellen
  • Keine Anspruch auf Förderungen seitens Landwirtschaftskammer (für dieselbe Anlage als Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes)
  • alle relevanten Gesetze, Bestimmungen und Normen werden eingehalten

Es wird empfohlen, die Beratungsmöglichkeiten durch Ich tu' s-BeraterInnen   vor Errichtung bzw. Einreichung des Förderungsantrags in Anspruch zu nehmen um die grundsätzliche Förderungsfähigkeit des Vorhabens möglichst frühzeitig überprüfen zu lassen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage   www.ich-tus.steiermark.at

Fristen

Die Förderungsaktion gilt für Fertigstellungsmeldungen, für die in der Zeit  von 1. Jänner 2021 bis einschließlich 31. Dezember 2021 ein Förderungsantrag gestellt wurde.

Beachten: Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 9 Monaten nach dem Förderungsantrag von der Förderungswerberin bzw. vom Förderungswerber eingereicht werden.

Zuständige Stelle

Für die Antragstellung:

Steirische Energieagenturen
Informationen und Kontakt zu den Energieagenturen finden Sie hier:   Ich tu's Einreichstellen.

Für die Gewährung der Förderung:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 Energie, Wohnbau Technik, FA Energie und Wohnbau
Landhausgasse 7
8010 Graz
Tel:+43 (316) 877-3719
Fax: +43 (316) 877-4569
E-Mail:   umweltlandesfonds@stmk.gv.at

Verfahrensablauf

Die Vergabe der Direktförderung für Solarthermische Anlagen erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren:

1. Förderungsantrag

Vor Lieferung und Montage der Anlage muss ein Förderungsantrag für die Maßnahme gestellt werden. Diese kann entweder

  • online über das Antragsformular oder
  • schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail) über das Download-Formular erfolgen bzw.
  • persönlich beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung abgegeben werden.

2. Förderungsauszahlung

Nach Errichtung der Anlage (   innerhalb 9 Monate ab Zuteilung der Antragsnummer) kann die Förderungsauszahlung über die Fertigstellungsmeldung (online oder in Papierform) bei einer der zuständigen Stellen beantragt werden.
Bei Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen erfolgt durch den Steirischen Umweltlandesfonds die Auszahlung des Förderungszuschusses an die Förderungswerberin bzw. an den Förderungswerber.

Erforderliche Unterlagen

  • Aktueller und vollständig ausgefüllte Fertigstellungsmeldung
    • (inkl. Antragsnummer und Antragsdatum)
  • Bestätigungsblatt (unterfertigt durch das anlagenerrichtende Unternehmen, die Gemeinde und den/die Förderungswerber/in)
  • Rechnung des Herstellers bzw. Installateurs mit Angaben zur Anlage, bestehend aus:
    • Solar- bzw. Hybridkollektoren unter Angabe der Marke, inkl. Produktzertifizierung wie Austria Solar-Gütesiegel/Solar-Keymark sowie ein Bruttoflächennachweis mittels Kollektorprüfbericht
    • Brauchwasser-/Schichtlade-/Pufferspeicher, gegebenenfalls Frischwassermodul, Pumpengruppe, Regelung und Verbindungsleitungen
    • Wärmemengenzähler oder Wärmemengenbilanzierung
    • Montageart und Gesamtinvestitionskosten
    • erfolgreiche Inbetriebnahme
  • Zahlungsnachweis
  • Fotos
  • Abnahmeprotokoll
  • Gegebenenfalls bei  nicht privaten AntragstellerInnen: De-minimis-Erklärung

Kosten

Die Antragstellung zur Förderung ist kostenlos.

Zusätzliche Informationen

Die Förderungshöhe richtet sich nach folgenden Förderungssätzen:

 

    Förderungssätze (  Bruttoflächen  )

Förderung [?] 

bis 10 m²

150,-- / m²

für jeden weiteren m²

100,--

Zuschlag Hybridkollektoren

50,-- / m²

 

    ohne Heizungseinbindung (Deckelung)

Förderung [?] max. 

Ein- und Zweifamilienwohnhaus

2.000,--

ab drei Wohneinheiten

1.800,--
plus 300,-- pro weiterer Wohneinheit

Sondernutzung, unternehmerische Nutzung

 5.000,--

 

    mit Heizungseinbindung (Deckelung)

Förderung [?] max. 

Ein- und Zweifamilienwohnhaus

3.000,--

ab drei Wohneinheiten

2.700,--
plus 500,-- pro weiterer Wohneinheit

Sondernutzung, unternehmerische Nutzung

 7.000,--

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).


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