Förderung der großen Eigenheimsanierung
Allgemeine Informationen
Es handelt sich hierbei um einen Online-Antrag für die Förderung der "Großen Eigenheimsanierung".
Der Antrag kann durch (zukünftige) Eigentümer:innen eines Wohngebäudes mit ein oder zwei Wohneinheiten oder Bauberechtigte gestellt werden. Es werden der Ankauf eines bestehenden Eigenheims durch ein Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren und anschließend die Sanierung eines Eigenheimes durch einen nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrag gefördert
Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Webseite unter www.sanieren.steiermark.at.
Fristen
Die Förderung kann nur bei Vorliegen der in der Richtlinie festgelegten Kriterien gewährt werden und ist, sofern Budgetmittel in ausreichendem Ausmaß vorhanden sind, auf Förderungsanträge im Zeitraum von 01.09.2024 bis 31.12.2026 begrenzt.
Zuständige Stelle
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und
Wohnbau
Verfahrensablauf
Der Antrag kann online über dieses Formular gestellt werden. Am Ende haben Sie die Möglichkeit sich die Zusammenfassung des Antrages per E-Mail zusenden zu lassen. Dieser wird anschließend in der zuständigen Stelle bearbeitet und Sie erhalten ein Schreiben mit den weiteren Informationen. Der Antrag kann auch über einen Bevollmächtigten / eine Bevollmächtigte gestellt werden, in diesem Fall muss die Bevollmächtigung bei den Beilagen angehängt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Förderungsantrag (online)
- Einkommensnachweis
- Nachweis der Familienbeihilfe
- Erklärung über nahestehende Personen
- Baubewilligungsbescheid
- Kaufangebot / Kaufvertrag
- Schätzwertgutachten
- Energieberatungsprotokoll
- Sanierungskonzept mit Kostenschätzung
- Bestandspläne
- Grundbuchsauszug oder Bekanntgabe zuständiger Treuhänder
- Eidesstattliche Erklärung
- Nachweis über bare Eigenmittel oder Darlehen
Hier finden Sie Vorlagen für die Große Eigenheimsanierung.
Rechtsgrundlagen
- Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993
- Durchführungsverordnung zum Stmk. Wohnbauförderungsgesetz 1993
Datenschutzrechtliche Informationen
- Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
- Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
- Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (
https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle
relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten
veröffentlicht:
- zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur Datenschutzbeauftragten.