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Strukturförderung Bereich Jugend

Einleitung

Alle Förderungen, die Vereinen, Institutionen, Verbänden etc. gewährt werden, um den Bestand und die laufende Tätigkeit zu sichern und zu unterstützen.

Erreichung der Zielsetzungen gemäß der  Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen ( Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) und der  Strategischen Ausrichtung Kinder- und Jugendarbeit 2022.

  • Beitrag zur Erreichung der Zielsetzungen gemäß Stmk. Jugendgesetz
  • Sicherstellung des Betriebs von Jugendzentren
  • Koordinationstätigkeiten mit Landesjugendbeirat
  • Einbindung der Verbände in regionale Strukturen
  • Implementierung der Ehrenamtlichkeit

Vereine, Institutionen, Verbände, ARGE, deren Kerntätigkeit inhaltlich zur Erfüllung der Zielsetzungen und Schwerpunkte der Fachabteilung Gesellschaft und dem Steiermärkischen Jugendgesetz beitragen.

  • Einrichtungen der verbandlichen und offenen Jugendarbeit
  • Einrichtungen, die der Verbesserung der jugendrelevanten Strukturen in den Regionen          bzw. steiermarkweit dienen
  • Beteiligungsarbeit von Einrichtungen

Zielgruppe entspricht nicht den Tätigkeitsbereich der Fachabteilung Gesellschaft, Einreichfristen wurden nicht eingehalten, andere Förderungskategorie z.B. Projektförderung, nicht ausfinanzierte Tätigkeit, Konkurs.

Personalkosten und Sachkosten

Die Höhe der Förderungsbeiträge ergibt sich aus dem Beitrag zu den strategischen Zielen und Handlungsschwerpunkten der Fachabteilung Gesellschaft sowie zu den jugendpolitischen Zielsetzungen der Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) und der Strategischen Ausrichtung Kinder- und Jugendarbeit 2022.

Auf Basis der Gesprächsergebnisse eines Fördergespräches im Herbst für das Folgejahr.

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