Strukturförderung Bereich Jugend
Einleitung
Alle Förderungen, die Vereinen, Institutionen, Verbänden etc. gewährt werden, um den Bestand und die laufende Tätigkeit zu sichern und zu unterstützen.
Erreichung der Zielsetzungen gemäß der Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (
Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) und der
Steirischen Jugendstrategie.
- Beitrag zur Erreichung der Zielsetzungen gemäß Stmk. Jugendgesetz
- Sicherstellung des Betriebs von Jugendzentren
- Koordinationstätigkeiten mit Landesjugendbeirat
- Einbindung der Verbände in regionale Strukturen
- Implementierung der Ehrenamtlichkeit
Vereine, Institutionen, Verbände oder Arbeitsgemeinschaften (ARGE), deren Kerntätigkeit inhaltlich zur Erfüllung der Zielsetzungen und Schwerpunkte der Fachabteilung Gesellschaft und dem Steiermärkischen Jugendgesetz beitragen.
- Einrichtungen der verbandlichen und offenen Jugendarbeit
- Einrichtungen, die der Verbesserung der jugendrelevanten Strukturen in den Regionen bzw. steiermarkweit dienen
- Beteiligungsarbeit von Einrichtungen
Ausschließungsgründe sind u. a., wenn die Zielgruppe nicht den Tätigkeitsbereich der Fachabteilung Gesellschaft entspricht, die Einreichfristen nicht eingehalten werden, der Antrag einer anderen Förderungskategorie z.B. Projektförderung entspricht, das Vorhaben nicht ausfinanziert ist oder ein Konkursverfahren vorliegt.
Personalkosten und Sachkosten
Die Höhe der Förderungsbeiträge ergibt sich aus dem Beitrag zu den strategischen Zielen und Handlungsschwerpunkten der Fachabteilung Gesellschaft sowie zu den jugendpolitischen Zielsetzungen der Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) und der Steirischen Jugendstrategie.