COVID-Besuchsmanagement
ONLINE-Antrag
Das Referat Pflegemanagement der Abteilung 8 informiert, dass seitens des Landes Steiermark die Möglichkeit besteht, bis 15.11.2021 einen Kostenrückersatz hinsichtlich der Mehraufwände für das Besuchsmanagement und anderer bestimmter Personalaufwendungen in stationären Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen während der COVID-19 Krisensituation mittels Online-Antrag zu beantragen.
Die anspruchsberechtigten Einrichtungen können hier => den Kostenrückersatz beantragen.
Wichtiger Hinweis: Die auszufüllende Vorlage führt die Berechnungen der Gesamtbeträge/Summen selbstständig aus.