Referat Krankenanstalten- und Strahlenschutzrecht
Mag. Dr. Hofrat Johannes Pritz
Friedrichgasse 9, 8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Tel: +43 (316) 877-3362
Fax: +43 (316) 877-3421
E-Mail: krankenanstalten@stmk.gv.at
Aufgaben des Referates
Bewilligung von Krankenanstalten: Es werden die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Krankenanstalten in der Steiermark überprüft. Die Bewilligungsverfahren erfolgen u. a. nach dem Stmk. Krankenanstaltengesetz
Arbeitnehmerschutz in Krankenanstalten: Erteilung von Ausnahmebewilligungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sowie Vorschreibungen und Überprüfungen von Arbeitnehmerschutzmaßnahmen
Genehmigung von Fortpflanzungsmedizineinrichtungen
Zulassung von ärztlichen Gruppenpraxen: Die Zulassung wird nach Einholung eines Bedarfsgutachtens und einer Stellungnahme der Landesgesundheitsplattform erteilt
Bewilligung von Heil- und Kureinrichtungen nach dem Stmk. Heilvorkommen- und Kurortegesetz sowie Überprüfung der Bescheide im Anlassfall
Anerkennung von Kurorten mit dem Ziel der Aufrechterhaltung von Qualitätsstandards
Strahlenschutz: Bewilligung von Anlagen und des Umgangs mit Strahlenquellen z. B. in Krankenhäusern samt Überprüfung bewilligter Einrichtungen
Rechtsschutz: Vertretung der Interessen des Landes vor dem Verfassungsgerichtshof und Stellungnahmen zu Volksanwaltschaftsbeschwerden, die den Referatsbereich betreffen