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Erläuterungen zur Raumordnung

Zu Änderungen von Flächenwidmungsplänen und darauf basierenden Verordnungen (z.B. Bebauungsplänen) werden Stellungnahmen einzelner Fachabteilungen eingeholt, die von der Änderung berührt werden können.

In enger Zusammenarbeit mit der Fachabteilung 13B (Bau- und Raumordnung, Energieberatung) wurde das Procedere für diese Stellungnahmen modernisiert, vereinfacht und gestrafft.

Seither wird die Stellungnahme für den gesamten Verkehrsbereich (Fachabteilungen der A18 und Baubezirksleitungen) konzentriert abgegeben, wobei die Einhaltung dieser Vorgaben bis zum konkreten Baubescheid verfolgt wird.
Damit wurde eine klare Zuständigkeitsregelung bis hin zur Baubezirksleitung sowie Transparenz in der Entscheidungsfindung und eine steiermarkweite einheitliche Vorgangsweise erreicht.

  • Einkaufzentrumsverordnung
    Abwicklung der verkehrsfachlichen Stellungnahmen aus den zuständigen Referaten zwecks Prüfung des Vorhandenenseins einer „geeigneten Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsanbindung im Rahmen unter Bedachtnahme auf strategische Planungen der A 18 für die Erlassung von Verordnungen gemäß § 23a Raumordnungsgesetz
  • Bauverfahren
  • Verfassen von Einsprüchen und Berufungen
  • Vorgaben bei der Abgabe der Stellungnahme 
    - Konsequente Berücksichtigung von Landesprojekten
    - Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit dürfen nicht beeinträchtigt werden (Einsparung von Folgemaßnahmen)
    - Berücksichtigung der regionalen Verkehrskonzepte und der dort vorgenommenen Kategorisierung der Straßen
    - Kostentragung für Maßnahmen nach Verursacherprinzip (z.B. Linksabbieger, Lärmschutz)

Ziel ist durch vorausschauende Begutachtung größere Verkehrserreger so an die Infrastruktur anzubinden, dass der Charakter der Landesstraßen als überörtliche Verbindungen erhalten und Folgekosten für das Land vermieden werden.

 >> Beispiel: Allgemeine Stellungnahme

 

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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