Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 1] - Zur Startseite[Alt + 2] - Zur Suche[Alt + 3] - Zur Hauptnavigation[Alt + 4] - Zur Subnavigation[Alt + 5] - Kontakt
Verwaltung
SUCHE
Link zur Startseite
© Land Steiermark
 
  • Dienststellen
    • Verein Weltsteirer
    • News aus der Steiermark
    • Wichtige Links
    • Landesamtsdirektion
    • A1 Organisation und Informationstechnik
    • A2 Zentrale Dienste
    • A3 Verfassung und Inneres
    • A4 Finanzen
    • A5 Personal
    • A6 Bildung und Gesellschaft
    • A7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau
    • A8 Gesundheit und Pflege
    • A9 Kultur, Europa, Sport
    • A10 Land- und Forstwirtschaft
    • A11 Soziales, Arbeit und Integration
    • A12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
    • A13 Umwelt und Raumordnung
    • A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
    • A15 Energie, Wohnbau, Technik
    • A16 Verkehr und Landeshochbau
    • A17 Landes- und Regionalentwicklung
    • Agrarbezirksbehörde für Steiermark
    • Baubezirksleitungen
  • Bezirks­hauptmannschaften
    • BH Bruck-Mürzzuschlag
    • BH Deutschlandsberg
    • BH Graz Umgebung
    • BH Hartberg-Fürstenfeld
    • BH Leibnitz
    • BH Leoben
    • BH Liezen
    • BH Murau
    • BH Murtal
    • BH Südoststeiermark
    • BH Voitsberg
    • BH Weiz
  • Leitbild
  • Ausschreibungen
    • Liegenschaften
    • Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge
    • Jobportal
    • Lehre beim Land Steiermark
    • Versteigerung von Fahrzeugen und Geräten.
  • Themen
    • Bauen / Wohnen / Energie
    • Bildung / Kultur
    • Dokumente / Ausweise
    • Europa / International
    • Familie / Generationen
    • Verkehr / Freizeit
    • Gesundheit / Pflege
    • Landwirtschaft / Umwelt / Klima
    • Aufenthalt / Sicherheit
    • Menschen mit Behinderung
    • Soziales und Notfälle
    • Wirtschaft / Tourismus
  • Politik
    • Landesregierung
    • Landtag
  1. Sie sind hier:
  2. Verwaltung
  3. Dienststellen
  4. A9 Kultur, Europa, Sport
  5. Referat Europa und Internationales
  6. Verein Weltsteirer
  7. News aus der Steiermark
  • News aus der Steiermark
  • Wichtige Links
  • Seite vorlesen
    Vorlesen
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
Feedback verschicken

Beantragung österreichischer Personalausweise nun auch im Ausland

Die Berufs-Vertretungsbehörden nehmen nun Anträge entgegen

Durch die jüngst in Kraft getretene Novellierung des Passgesetzes (BGBl. I Nr. 6/2009) ist die Beantragung von österreichischen Personalausweisen nun auch an österreichischen Botschaften und Berufs-Generalkonsulaten möglich. Damit wird eine langjährige Forderung von AuslandsösterreicherInnen und des Außenministeriums umgesetzt.

Reisen innerhalb Europas auch nur mit dem Personalausweis möglich
Der (neue) Personalausweis im Scheckkartenformat gilt als Identitätsnachweis im gesamten Schengen-Raum, wo - trotz Wegfalls der Binnengrenzkontrollen - ÖsterreicherInnen über ein gültiges Reisedokument verfügen müssen. Darüber hinaus ist der Personalausweis ein zulässiges Reisedokument für  fast alle europäischen Länder. Mehr dazu siehe unter  www.help.gv.at - 'Personalausweis' - bzw. direkt unter  www.help.gv.at/Content.Node/3/Seite.030900.html#Passersatz).

Die Gültigkeitsdauer der Personalausweise ist wie beim österreichischen Reisepass abhängig vom Alter des/r AntragstellerIn: zwei Jahre für 0-2-Jährige, fünf Jahre für 2-12-Jährige, zehn Jahre ab dem 12. Lebensjahr.

Es gibt auch eine stets steigende Zahl von EWR-Ländern, die an dort wohnhafte EWR-BürgerInnen - dh auch AuslandsösterreicherInnen - Ausweisdokumente ausstellt, die für den Wohnsitzstaat gültig sind, aber nicht zum Staatsgrenzenübertritt berechtigen.

Persönliche Antragstellung an der Vertretungsbehörde - nicht nur im Wohnsitzstaat
Die örtlich zuständige österreichische Berufs-Vertretungsbehörden nimmt persönlich gestellte Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises gegen eine Konsulargebühr von EUR 57,- entgegen - bzw. von EUR 27,- für ÖsterreicherInnen, die bei Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Ausstellung eines Personalausweises, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst wird, ist von Konsulargebühren befreit. Voraussetzung dafür ist, dass diese Amtshandlung innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes vorgenommen wird.

Vor kurzen wurde die örtliche Zuständigkeit der - auch für Personalausweise zuständigen - österreichischen Passbehörden im Ausland liberalisiert. Seitdem können in der EU wohnhafte AuslandsösterreicherInnen Pass und Personalausweis bei jeder österreichischen Botschaft und jedem österreichischen Berufs-Generalkonsulat innerhalb der Europäischen Union - sowie in Österreich bei jeder Passbehörde - beantragen. AuslandsösterreicherInnen mit Wohnsitz im Nicht-EU-Ausland können Pässe und Personalausweise außer bei ihrer zuständigen Vertretungsbehörde auch bei der/m geographisch ihrem Wohnsitz nächstgelegenen Botschaft / Berufs-Generalkonsulat beantragen - auch wenn diese/s in einem anderen Staat liegt - sowie in Österreich bei jeder Passbehörde.

Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung eines Personalausweises sind das auch im Internet verfügbare  Antragsformular, ein amtlicher Lichtbildausweis oder ein/e IdentitätszeugIn, die Geburtsurkunde, der Staatsbürgerschaftsnachweis, ein Passbild (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nach den bekannten  Passbildkriterien, gegebenenfalls auch die Heiratsurkunde und/oder der Nachweis eines akademischen Grades bzw. der Standesbezeichnung IngenieurIn. Die Zusendung des Personalausweises kann auch im Postweg erfolgen. Mehr zum Thema direkt unter  www.help.gv.at/Content.Node/3/Seite.030100.html#ZumFormular.

Aufgrund der notwendigen technischen Umstellungen an den Vertretungsbehörden im Bereich der Identitätsdokumente kann es bei der Beantragung von Personalausweisen im Ausland in der Anfangszeit zu etwas längeren Bearbeitungszeiten kommen. Es ist für AuslandsösterreicherInnen aber auch möglich, Personalausweise und Reisepässe in Österreich bei jeder Passbehörde zu beantragen - mehr dazu s.  www.help.gv.at/Content.Node/2/Seite.020100.html - 'Zuständige Stelle'.

 

 

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

QUICKLINKS:

  • Verwaltung & Serviceportal
  • Dienststellen & Organigramm
  • Bezirkshauptmannschaften
  • Themen & Fachportale
  • Politik
  • News Portal

Finden Sie Ihre Ansprechperson

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Übermitteln Sie Beschwerden & Hinweise

Bewerben Sie sich auf unserem Job-Portal

Abonnieren Sie unseren Newsletter

© 2026 Land Steiermark | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Sitemap
FacebookInstagramLinkedInYoutube

Bildergalerie