Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 1] - Zur Startseite[Alt + 2] - Zur Suche[Alt + 3] - Zur Hauptnavigation[Alt + 4] - Zur Subnavigation[Alt + 5] - Kontakt
Verwaltung
SUCHE
Link zur Startseite
© Land Steiermark
 
  • Dienststellen
    • Referat Wirtschaft und Innovation
    • Unser Team
    • Fachteam Technologie und Innovation
    • Fachteam Wirtschafts- und EU-Regionalpolitik
    • Bereich Wirtschaftsrecht
    • Formulare
    • Links
    • Landesamtsdirektion
    • A1 Organisation und Informationstechnik
    • A2 Zentrale Dienste
    • A3 Verfassung und Inneres
    • A4 Finanzen
    • A5 Personal
    • A6 Bildung und Gesellschaft
    • A7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau
    • A8 Gesundheit und Pflege
    • A9 Kultur, Europa, Sport
    • A10 Land- und Forstwirtschaft
    • A11 Soziales, Arbeit und Integration
    • A12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
    • A13 Umwelt und Raumordnung
    • A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
    • A15 Energie, Wohnbau, Technik
    • A16 Verkehr und Landeshochbau
    • A17 Landes- und Regionalentwicklung
    • Agrarbezirksbehörde für Steiermark
    • Baubezirksleitungen
  • Bezirks­hauptmannschaften
    • BH Bruck-Mürzzuschlag
    • BH Deutschlandsberg
    • BH Graz Umgebung
    • BH Hartberg-Fürstenfeld
    • BH Leibnitz
    • BH Leoben
    • BH Liezen
    • BH Murau
    • BH Murtal
    • BH Südoststeiermark
    • BH Voitsberg
    • BH Weiz
  • Leitbild
  • Ausschreibungen
    • Liegenschaften
    • Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge
    • Jobportal
    • Lehre beim Land Steiermark
    • Versteigerung von Fahrzeugen und Geräten.
  • Themen
    • Bauen / Wohnen / Energie
    • Bildung / Kultur
    • Dokumente / Ausweise
    • Europa / International
    • Familie / Generationen
    • Verkehr / Freizeit
    • Gesundheit / Pflege
    • Landwirtschaft / Umwelt / Klima
    • Aufenthalt / Sicherheit
    • Menschen mit Behinderung
    • Soziales und Notfälle
    • Wirtschaft / Tourismus
  • Politik
    • Landesregierung
    • Landtag
  1. Sie sind hier:
  2. Verwaltung
  3. Dienststellen
  4. A12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
  5. Referat Wirtschaft und Innovation
  • Unser Team
  • Fachteam Technologie und Innovation
  • Fachteam Wirtschafts- und EU-Regionalpolitik
  • Bereich Wirtschaftsrecht
  • Formulare
  • Links
  • Seite vorlesen
    Vorlesen
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
  • Weitere Infos
    Infos
Feedback verschicken

Personenbeförderungsgewerbe

Es gibt vier Konzessionsarten:

  • das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw - Taxi,
  • das Mietwagengewerbe (Omnibus)
  • das Gästewagengewerbe (Omnibus und Pkw) und
  • das Ausflugswagen(Stadtrundfahrten)-gewerbe (Omnibus)

Für die Konzessionserteilung zur Ausübung des Personenbeförderungsgewerbes mit Pkw - Taxi und des Gästewagengewerbes ist die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde ( Bezirkshauptmannschaft bzw.  Magistrat Graz) zuständig.

Für die Konzessionserteilung zur Ausübung des Ausflugswagen (Stadtrundfahrten)-gewerbes und des Mietwagengewerbes mit Omnibussen ist die Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zuständig.

Das Ansuchen um Erteilung der Konzession für das Mietwagengewerbe mit Omnibussen bzw. für das Ausflugswagen (Stadtrundfahrten)-gewerbe (sowie die Konzessionserweiterung) ist ausschließlich mittels ausgefülltem Formular inklusive der anzuschließenden Beilagen (siehe Formulare) bei der zuständigen Abteilung per Post, Fax oder E-Mail einzubringen.

Die Konzession darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • die Zuverlässigkeit
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit
  • die fachliche Eignung (Befähigungsprüfung),
  • eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Österreich und
  • Nachweis der Abstellplätze (Bestätigung der Gemeinde oder Betriebsanlagengenehmigung).

Für die Anmeldung zur Befähigungsprüfung für das Personenbeförderungsgewerbe ist die Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zuständig.

Die Anmeldung ist ausschließlich mittels ausgefülltem Formular inklusive der anzuschließenden Beilagen (siehe Formular) spätestens 6 Wochen vor Prüfungsantritt bei der zuständigen Abteilung per Post, Fax oder E-Mail einzubringen. Vorbereitungskurse für die Eignungsprüfung werden beim  WIFI angeboten.

Die aktuellen Kurs- und Prüfungstermine finden sie hier:  Termine Herbst 2026

Für die grenzüberschreitende gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen ist in allen EU-Mitgliedsstaaten eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich. Die Einbringung des Antrages auf Erteilung der Gemeinschaftslizenz erfolgt auf gleichem Wege wie das Konzessionsansuchen (siehe oben).

Rechtliche Grundlagen

 Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996
 Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr  
 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
 Verordnung (EG) Nr. 1073/2009

Formulare

  •  Antrag auf Erteilung der EU-Gemeinschaftslizenz im Mietwagen-Gewerbe mit Omnibussen
  •  Eidesstattliche Erklärung (juristische Person)
  •  Eidesstattliche Erklärung (natürliche Person)
  •  Erklärung über die Geschäftsführerbestellung
  •  Gutachten zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit
  •  Anzeige einer Standortverlegung
  •  Anzeige einer weiteren Betriebsstätte
  •  Anzeige der Umgründung eines Unternehmens
  •  Anmeldung zur Eignungsprüfung für das Personenbeförderungsgewerbe
  •  Konzessionsansuchen für das Mietwagen-Gewerbe mit Omnibussen juristische Person/Personengesellschaft
  •  Konzessionsansuchen für das Mietwagen-Gewerbe mit Omnibussen natürliche Person/Einzelfirma
  •  Konzessionserweiterung für das Mietwagen-Gewerbe mit Omnibussen
  •  Genehmigungsansuchen für Geschäftsführer- sowie Verkehrsleiterbestellung
  •  Ansuchen um Befreiung (Gegenseitigkeit)
  •  Gewerberücklegung
  •  Einschränkung der Konzession
  •  Meldung Mietfahrzeuge


    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin Elke Beller
 

Kontakt

  • A12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

QUICKLINKS:

  • Verwaltung & Serviceportal
  • Dienststellen & Organigramm
  • Bezirkshauptmannschaften
  • Themen & Fachportale
  • Politik
  • News Portal

Finden Sie Ihre Ansprechperson

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Übermitteln Sie Beschwerden & Hinweise

Bewerben Sie sich auf unserem Job-Portal

Abonnieren Sie unseren Newsletter

© 2026 Land Steiermark | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Sitemap
FacebookInstagramLinkedInYoutube

Bildergalerie