Gewerbliches Berufsrecht
Die Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung ist Oberbehörde der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden der Steiermark im Bereich des gewerblichen Berufsrechts und ist somit für einen möglichst einheitlichen Vollzug des gewerblichen Berufsrechts in der Steiermark verantwortlich. Darüber hinaus ist die Abteilung 12 - Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung als Oberbehörde für Nichtigerklärungen von Bescheiden bzw. Verfügung der Löschungen aus dem Gewerbeinformationssystem Austria - GISA zuständig.
Für die Gewerbeanmeldungen sind in I. Instanz die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat Graz) je nach Standort der geplanten Gewerbeausübung zuständig.
Erstinstanzliche Gewerbebehörden in der Steiermark
Weiterführende Informationen zur Gewerbeanmeldung bzw. - ausübung finden Sie auf folgenden Seiten:
GISA-Express: Gewerbeanmeldungen einfach und schnell digital!
Mit GISA-Express wurde im Februar 2026 ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung und Vereinfachung von Gewerbeanmeldungen gesetzt.
Viele Gewerbeanmeldungen können damit unmittelbar und automatisch im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) eingetragen werden. Die Gewerbeberechtigung ist dadurch sofort öffentlich nachweisbar.
Schnell zur Gewerbeberechtigung:
GISA-Express ermöglicht die automatische Erledigung einer Gewerbeanmeldung, wenn die erforderlichen Angaben elektronisch überprüft werden können.
Nach der Einreichung erhalten Antragsteller*innen eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Sind alle Voraussetzungen für die automatische Erledigung erfüllt, wird das Gewerberecht unmittelbar in GISA eingetragen und ein Link zum GISA-Auszug übermittelt.
Damit kann in vielen Fällen eine manuelle Bearbeitung durch die Gewerbebehörde entfallen. Das bedeutet:
- schnellere Gewerbeanmeldung
- weniger Behördenwege
- weniger Papierkram
- sofortiger digitaler Nachweis der Gewerbeberechtigung
Wann ist GISA-Express möglich?
Für die automatische Erledigung müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die antragstellende Person identifiziert sich elektronisch, etwa mit ID Austria oder einer europäischen eID.
- Das beantragte Gewerberecht betrifft die antragstellende Person selbst.
- Die erforderlichen Voraussetzungen können über die angebundenen Register elektronisch überprüft werden.
Sind die Voraussetzungen für GISA-Express nicht erfüllt, informiert GISA über die erforderliche manuelle Prüfung und die zuständige Gewerbebehörde.
Digitalisierung der Gewerbeverwaltung
GISA ist seit 2015 in Betrieb und wird laufend weiterentwickelt. Mit GISA-Express wird die Digitalisierung der Gewerbeverwaltung konsequent fortgesetzt.
Ziel ist es, Verwaltungsabläufe einfacher und schneller zu gestalten und Gründerinnen sowie Unternehmerinnen einen möglichst unkomplizierten Zugang zur Gewerbeanmeldung zu ermöglichen.
Die Abteilung Wien Digital (MA 01) ist für die österreichweite technische Umsetzung von GISA-Express verantwortlich.
Weitere Informationen:
Gut vorbereitet zur Gewerbeanmeldung:
Sie möchten ein Gewerbe anmelden und wissen noch nicht, welche Unterlagen Sie dafür benötigen?
Der Online-Assistent Gewerbeanmeldung unterstützt Sie dabei, die für Ihre Gewerbeanmeldung erforderlichen Unterlagen zu ermitteln.
Gewerbeanmeldung - Online Verfahren über GISA:
Über die Online-Verfahren von GISA können Sie Ihre Gewerbeanmeldung elektronisch einreichen.
Sind die Voraussetzungen für GISA-Express erfüllt, kann die Anmeldung automatisch erledigt und das Gewerberecht unmittelbar in GISA eingetragen werden.
Gewerbeanmeldung
Mit ID Austria
Hinweis:
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
Hinweis:
Reglementierte Gewerbe gemäß § 94 GewO 1994
Gewerbeberechtigung - Feststellung der individuellen Befähigung - Antrag
Mit ID Austria
Hinweis zu Befähigungsunterlagen
EU/EWR Anerkennungs- und Gleichaltungsverfahren - Antrag
Mit ID Austria
Gewerbeberechtigung - Zurücklegung mit ID Austria
Standortverlegung eines Gewerbes - Meldung
Mit ID Austria
Anmeldung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) - Anzeige
Mit ID Austria
Zurücklegung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) - Anzeige
Mit ID Austria
Bestellung GeschäftsführerIn - Antrag bzw. Anzeige
Mit ID Austria
Beenden einer Tätigkeit als gewerberechtliche(r) GeschäftsführerIn - Meldung
Mit ID Austria
Auszug aus dem GISA
Vereinfachte Verfahrensregeln bei Gewerbeauschluss:
vereinfachte Verfahrensregeln
(bmwet.gv.at)
Im Rahmen der Gewerberechtsnovelle 2024 wurden neue Beweismittel (eidesstattliche Erklärungen) zugelassen, welche langwierige bzw. schwierige Nachweise über das Nichtvorliegen von Gewerbeauschliesungsgründen im Ausland ersetzen sollen.
Erklärung betreffend Geschäftsführerbestellung:
Downloadformular
Datenschutzrechtliche Informationen:
Weitere Informationen finden Sie
hier:
| Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Referentin Mag.a Andrea Koch |
