Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 1] - Zur Startseite[Alt + 2] - Zur Suche[Alt + 3] - Zur Hauptnavigation[Alt + 4] - Zur Subnavigation[Alt + 5] - Kontakt
Verwaltung
SUCHE
Link zur Startseite
© Land Steiermark
 
  • Dienststellen
    • Referat Wirtschaft und Innovation
    • Unser Team
    • Fachteam Technologie und Innovation
    • Fachteam Wirtschafts- und EU-Regionalpolitik
    • Bereich Wirtschaftsrecht
    • Formulare
    • Links
    • Landesamtsdirektion
    • A1 Organisation und Informationstechnik
    • A2 Zentrale Dienste
    • A3 Verfassung und Inneres
    • A4 Finanzen
    • A5 Personal
    • A6 Bildung und Gesellschaft
    • A7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau
    • A8 Gesundheit und Pflege
    • A9 Kultur, Europa, Sport
    • A10 Land- und Forstwirtschaft
    • A11 Soziales, Arbeit und Integration
    • A12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
    • A13 Umwelt und Raumordnung
    • A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
    • A15 Energie, Wohnbau, Technik
    • A16 Verkehr und Landeshochbau
    • A17 Landes- und Regionalentwicklung
    • Agrarbezirksbehörde für Steiermark
    • Baubezirksleitungen
  • Bezirks­hauptmannschaften
    • BH Bruck-Mürzzuschlag
    • BH Deutschlandsberg
    • BH Graz Umgebung
    • BH Hartberg-Fürstenfeld
    • BH Leibnitz
    • BH Leoben
    • BH Liezen
    • BH Murau
    • BH Murtal
    • BH Südoststeiermark
    • BH Voitsberg
    • BH Weiz
  • Leitbild
  • Ausschreibungen
    • Liegenschaften
    • Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge
    • Jobportal
    • Lehre beim Land Steiermark
    • Versteigerung von Fahrzeugen und Geräten.
  • Themen
    • Bauen / Wohnen / Energie
    • Bildung / Kultur
    • Dokumente / Ausweise
    • Europa / International
    • Familie / Generationen
    • Verkehr / Freizeit
    • Gesundheit / Pflege
    • Landwirtschaft / Umwelt / Klima
    • Aufenthalt / Sicherheit
    • Menschen mit Behinderung
    • Soziales und Notfälle
    • Wirtschaft / Tourismus
  • Politik
    • Landesregierung
    • Landtag
  1. Sie sind hier:
  2. Verwaltung
  3. Dienststellen
  4. A12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
  5. Referat Wirtschaft und Innovation
  • Unser Team
  • Fachteam Technologie und Innovation
  • Fachteam Wirtschafts- und EU-Regionalpolitik
  • Bereich Wirtschaftsrecht
  • Formulare
  • Links
  • Seite vorlesen
    Vorlesen
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
  • Weitere Infos
    Infos
Feedback verschicken

Gewerbliches Berufsrecht

Die Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung ist Oberbehörde der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden der Steiermark im Bereich des gewerblichen Berufsrechts und ist somit für einen möglichst einheitlichen Vollzug des gewerblichen Berufsrechts in der Steiermark verantwortlich. Darüber hinaus ist die Abteilung 12 - Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung als Oberbehörde für Nichtigerklärungen von Bescheiden bzw. Verfügung der Löschungen aus dem Gewerbeinformationssystem Austria - GISA zuständig.

Für die Gewerbeanmeldungen sind in I. Instanz die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat Graz) je nach Standort der geplanten Gewerbeausübung zuständig.

Erstinstanzliche Gewerbebehörden in der Steiermark

  •  Bezirkshauptmannschaften der Steiermark
  •  Magistrat Graz

Weiterführende Informationen zur Gewerbeanmeldung bzw. - ausübung finden Sie auf folgenden Seiten:

  •  Unternehmensserviceportal


GISA-Express: Gewerbeanmeldungen einfach und schnell digital!

Mit GISA-Express wurde im Februar 2026 ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung und Vereinfachung von Gewerbeanmeldungen gesetzt.

Viele Gewerbeanmeldungen können damit unmittelbar und automatisch im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) eingetragen werden. Die Gewerbeberechtigung ist dadurch sofort öffentlich nachweisbar.

Schnell zur Gewerbeberechtigung:

GISA-Express ermöglicht die automatische Erledigung einer Gewerbeanmeldung, wenn die erforderlichen Angaben elektronisch überprüft werden können.

Nach der Einreichung erhalten Antragsteller*innen eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Sind alle Voraussetzungen für die automatische Erledigung erfüllt, wird das Gewerberecht unmittelbar in GISA eingetragen und ein Link zum GISA-Auszug übermittelt.

Damit kann in vielen Fällen eine manuelle Bearbeitung durch die Gewerbebehörde entfallen. Das bedeutet:

  • schnellere Gewerbeanmeldung
  • weniger Behördenwege
  • weniger Papierkram
  • sofortiger digitaler Nachweis der Gewerbeberechtigung


Wann ist GISA-Express möglich?

Für die automatische Erledigung müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die antragstellende Person identifiziert sich elektronisch, etwa mit ID Austria oder einer europäischen eID.
  • Das beantragte Gewerberecht betrifft die antragstellende Person selbst.
  • Die erforderlichen Voraussetzungen können über die angebundenen Register elektronisch überprüft werden.

Sind die Voraussetzungen für GISA-Express nicht erfüllt, informiert GISA über die erforderliche manuelle Prüfung und die zuständige Gewerbebehörde.


Digitalisierung der Gewerbeverwaltung

GISA ist seit 2015 in Betrieb und wird laufend weiterentwickelt. Mit GISA-Express wird die Digitalisierung der Gewerbeverwaltung konsequent fortgesetzt.

Ziel ist es, Verwaltungsabläufe einfacher und schneller zu gestalten und Gründerinnen sowie Unternehmerinnen einen möglichst unkomplizierten Zugang zur Gewerbeanmeldung zu ermöglichen.

Die Abteilung Wien Digital (MA 01) ist für die österreichweite technische Umsetzung von GISA-Express verantwortlich.

Weitere Informationen:

  •   GISA-Express - Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus


Gut vorbereitet zur Gewerbeanmeldung:

Sie möchten ein Gewerbe anmelden und wissen noch nicht, welche Unterlagen Sie dafür benötigen?

Der Online-Assistent Gewerbeanmeldung unterstützt Sie dabei, die für Ihre Gewerbeanmeldung erforderlichen Unterlagen zu ermitteln.

  •  Online-Assistent Gewerbeanmeldung starten 

Gewerbeanmeldung - Online Verfahren über GISA:

Über die Online-Verfahren von GISA können Sie Ihre Gewerbeanmeldung elektronisch einreichen.

Sind die Voraussetzungen für GISA-Express erfüllt, kann die Anmeldung automatisch erledigt und das Gewerberecht unmittelbar in GISA eingetragen werden.

 Gewerbeanmeldung
 Mit ID Austria
Hinweis:  Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
Hinweis:  Reglementierte Gewerbe gemäß § 94 GewO 1994

 Gewerbeberechtigung - Feststellung der individuellen Befähigung - Antrag
 Mit ID Austria
 Hinweis zu Befähigungsunterlagen

 EU/EWR Anerkennungs- und Gleichaltungsverfahren - Antrag
 Mit ID Austria

 Gewerbeberechtigung - Zurücklegung mit ID Austria

 Standortverlegung eines Gewerbes - Meldung
 Mit ID Austria

 Anmeldung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) - Anzeige
 Mit ID Austria

 Zurücklegung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) - Anzeige
 Mit ID Austria

 Bestellung GeschäftsführerIn - Antrag bzw. Anzeige
 Mit ID Austria

 Beenden einer Tätigkeit als gewerberechtliche(r) GeschäftsführerIn - Meldung
 Mit ID Austria

 Auszug aus dem GISA

Vereinfachte Verfahrensregeln bei Gewerbeauschluss:
vereinfachte Verfahrensregeln  (bmwet.gv.at)
Im Rahmen der Gewerberechtsnovelle 2024 wurden neue Beweismittel (eidesstattliche Erklärungen) zugelassen, welche langwierige bzw. schwierige Nachweise über das Nichtvorliegen von Gewerbeauschliesungsgründen im Ausland ersetzen sollen.

Erklärung betreffend Geschäftsführerbestellung:
 Downloadformular

Datenschutzrechtliche Informationen:
Weitere Informationen finden Sie  hier:


Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der zuständigen
Referentin  Mag.a Andrea Koch

 

Kontakt

  • A12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

QUICKLINKS:

  • Verwaltung & Serviceportal
  • Dienststellen & Organigramm
  • Bezirkshauptmannschaften
  • Themen & Fachportale
  • Politik
  • News Portal

Finden Sie Ihre Ansprechperson

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Übermitteln Sie Beschwerden & Hinweise

Bewerben Sie sich auf unserem Job-Portal

Abonnieren Sie unseren Newsletter

© 2026 Land Steiermark | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Sitemap
FacebookInstagramLinkedInYoutube

Bildergalerie