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Lichtspielwesen

Bei Neu-, Zu- und Umbauten von Kinobetriebsstätten ist um Genehmigung der Errichtung der Betriebsstätte sowie um Genehmigung der Benützung der Betriebsstätte bei  der zuständigen Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung anzusuchen.

Werden Filme öffentlich vorgeführt, so ist ebenfalls eine Bewilligung erforderlich, wobei diese von der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat Graz) erteilt wird, wenn es sich um eine bestimmte Anzahl von Veranstaltungen oder um bestimmte Zeitabschnitte bis zu einer Woche handelt. Alle übrigen Bewilligungen erteilt die zuständige Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung.

Die genannte Abteilung der Landesregierung ist weiters für Geschäftsführerbestellungen, Zurücklegungen, Betriebsunterbrechungen (länger als drei Monate) und Wiederaufnahmen zuständig.

Es werden zudem Altersstufen festgelegt, die bei der Aufführung von Filmen vor Kindern und Jugendlichen zu beachten sind. Dabei werden die Empfehlungen der Jugendmedienkommission übernommen.

Die Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung kann zur öffentlichen Veranstaltung bestimmten Filmen Prädikate (ausgerichtet auf den kulturellen Wert) verleihen.

Filmrelevante Informationen zu Jugendzulässigkeit und Prädikaten.

Rechtliche Grundlagen:

 Steiermärkisches Lichtspielgesetz 1983

Formulare:

 Ansuchen um Bewilligung zur öffentlichen Veranstaltung von Lichtspielen
 Ansuchen um Bestellung einer kinorechtlichen Geschäftsführung
 Anzeige der Zurücklegung einer Bewilligung zur öffentlichen Veranstaltung von Lichtspielen
 Anzeige der Betriebsunterbrechung eines Lichtspielunternehmens

Weiterführende Informationen zu Genehmigungen für die Errichtung oder Benützung einer Betriebsstätte erhalten Sie bei der zuständigen
Referentin Mag.a Andrea Koch

Weiterführende Informationen zu Bewilligungen zur öffentlichen Veranstaltung von Lichtspielen und anderen Verfahren erhalten Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin Sandra Maier


 

 

Kontakt

  • A12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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