Verordnungen der Stmk. Landesregierung, mit der die Tourismusgemeinden gemäß § 4 Abs. 3 Stmk.TG 1992, LGBl.Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr.57/2014 einen gemeinsamen Tourismusverband bilden und auf Grund von Gemeindezusammenlegungen von Amts wegen neu verordnet werden