Fortbildung für Kinderbetreuungspersonal - Anmeldung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Das Kinderbetreuungspersonal, das ist das pädagogische Fach- und Hilfspersonal, muss pro Kinderbetreuungsjahr Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von 3 Tagen besuchen.
Weitere Informationen finden Sie unter Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft.
Die gesetzliche Grundlage für die Kinderbetreuung ist das Steiermärkische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (LGBl. Nr. 22/2000 in der geltenden Fassung).
Voraussetzungen
Die/der Kursteilnehmer/in muss in einer steiermärkischenKinderbetreuungseinrichtung beschäftigt sein.
Zuständige Stelle
für die Leistung Fortbildung für Kinderbetreuungspersonal - Anmeldung:
Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
Karmeliterplatz 2
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon: +43 (316) 877-2099
Fax: +43 (316) 877-4364
E-Mail: abteilung6@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Kosten
Die Kosten für den Kurs werden von derSteiermärkischen Landesregierung getragen.
Allfällige Unkostenbeiträge, die/der jeweiligeReferent/in verrechnet, sind selbst zu tragen.
Zusätzliche Informationen
- Die Erhalterin bzw. der Erhalter einer Kinderbetreuungseinrichtung muss die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung ermöglichen, sofern diese innerhalb der Steiermark stattfindet.
- Findet die Fortbildungsveranstaltung außerhalb des Bundeslandes statt, so kann die Erhalterin bzw. der Erhalter dem Personal die Teilnahme ermöglichen.
- Abhängig von der Verantstaltung sind unterschiedliche Utensilien für die Gestaltung der Veranstaltung mitzunehmen.
Fragen und Antworten
Was versteht man unter Fortbildungsveranstaltungen?
Unter Fortbildungsveranstaltungen werden spezifische Veranstaltungen zur Qualifikation und Weiterbildung des Kinderbetreuungspersonals – wie z.B. Seminare für Leiterinnen bzw. Leiter verstanden.
Welche Einrichtungen zählen zu „Kinderbetreuungseinrichtungen“?
- Kindergärten
- Horte
- Kinderhäuser
- Alterserweiterte Gruppen
- Heilpädagogische Kindergärten
- Heilpädagogische Horte
Datenschutzrechtliche Informationen
Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
