Registrierung einer Veranstaltungs(betriebs-)einrichtung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Veranstaltungs(betriebs-)einrichtungen, die in der Steiermark verwendet werden, bedürfen einer Registrierung gemäß § 26 StVAG. Die Registrierung berechtigt zur Aufstellung und zum Betrieb der Einrichtung.
Zuständige Stelle
für die Leistung Registrierung einer Veranstaltungs(betriebs-)einrichtung:
Abteilung 3 Verfassung und Inneres
Paulustorgasse 4
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon: +43 (316) 877-2084
Fax: +43 (316) 877-2123
E-Mail: abteilung3@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Datenschutzrechtliche Informationen
