Einspruch gegen Strafverfügung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
WICHTIGE Hinweise zum Ausfüllen des Online-Formulars!
Anfang 2019 wurde die österreichweite zentrale Anwendung für die Abwicklung von Verwaltungsstrafen in Betrieb genommen.
Damit Sie Ihren Einspruch gegen Strafverfügung elektronisch erteilen können, ist eine Identifizierung mittels Token erforderlich. Diesen Token finden Sie im Schreiben der Verwaltungsstrafbehörde.
Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Token nur einmal verwenden können - das bedeutet, dass dieser Token nach der ersten Eingabe und mit Klick auf "weiter" abläuft und nicht mehr gültig ist. Ein neuer Token kann nicht generiert werden.
Der Einspruch ist das ordentliche Rechtsmittel gegen eine Strafverfügung.
Mit dem Einspruch können Sie
- entweder die gesamte Strafverfügung oder
- nur Teile der Strafverfügung anfechten:
- das Ausmaß der verhängten Strafe oder
- die Entscheidung über die Kosten
Das Recht, Einspruch zu erheben, steht zu
- der bzw. dem Beschuldigten sowie
- sonstigen Parteien (z.B. Verfallsbeteiligte, mithaftende juristische Personen und Unternehmen).
Sie können den Einspruch schriftlich oder mündlich bei der Behörde einbringen, die die Strafverfügung erlassen hat. Sie können – aber Sie müssen nicht – den Einspruch begründen und weitere Beweismittel vorlegen. Wenn Sie den Einspruch begründen, gilt dieser als Rechtfertigung.
Voraussetzungen
- Parteistellung im erstinstanzlichen Verfahren (Beschuldigtebzw. Beschuldigter, sonstige Parteien wie z.B. Verfallsbeteiligteoder mithaftende juristische Personen und Unternehmen)
- Bezeichnung der Strafverfügung, gegen die sich derEinspruch richtet
- Aus dem Vorbringen muss hervorgehen, dass Einspruch erhobenwird
Hinweis: Sie können (müssen abernicht) den Einspruch begründen. Wenn Sie eine Begründunganführen, dann dient diese als Rechtfertigung.
Fristen
Sie müssen den Einspruch innerhalb von 2Wochen bei der zuständigenVerwaltungsstrafbehörde einbringen.
Die Frist läuft am dem Zeitpunkt, an dem die schriftlicheAusfertigung der Strafverfügung zugestellt bzw. beim Postamthinterlegt wurde.
Ist der Einspruch verspätet, so wird erzurückgewiesen. In diesem Fall entscheidet die Behördenicht mehr über den Inhalt des Einspruchs. Damit wird dieStrafverfügung rechtskräftig und Sie müssen dieverhängte Strafe bezahlen.
Zuständige Stelle
Zusatzinformation
Der Einspruch ist bei jener Behörde einzubringen, die die Strafverfügung erlassen hat.
WICHTIGE Hinweise zum Ausfüllen des Online-Formulars!
Anfang 2019 wurde die österreichweite zentrale Anwendung für die Abwicklung von Verwaltungsstrafen in Betrieb genommen.
Damit Sie Ihre Beschwerde gegen Straferkenntnis elektronisch erteilen können, ist eine Identifizierung mittels Token erforderlich. Diesen Token finden Sie im Schreiben der Verwaltungsstrafbehörde.
Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Token nur einmal verwenden können - das bedeutet, dass dieser Token nach der ersten Eingabe und mit Klick auf "weiter" abläuft und nicht mehr gültig ist. Ein neuer Token kann nicht generiert werden.
Verfahrensablauf
Sie erheben keinen Einspruch:
Die Strafverfügung wird rechtskräftig und Siemüssen die Strafe bezahlen. Wenn Sie die Strafe nichtbezahlen, wird sie zwangsweise eingebracht (gerichtlicheExekution).
Sie erheben Einspruch:
- Wenn Sie ausdrücklich nur gegen das Ausmaß derverhängten Strafe oder gegen die Entscheidung über dieKosten Einspruch erheben, bleibt die Strafverfügung in Kraft.Die Behörde entscheidet über den Einspruch undändert die Strafverfügung allenfalls ab.
- Richtet sich der Einspruch gegen die gesamteStrafverfügung, tritt die Strafverfügung außerKraft und kann nicht mehr vollstreckt werden. Die Behördeleitet ein ordentliches Strafverfahren ein, indem Sie angehörtwerden und alle erforderlichen Beweismittel vorbringenkönnen.
In beiden Fällen wird das Verfahren – wenn es nichteingestellt wird oder eine Ermahnung ergeht – mitStraferkenntnis abgeschlossen. Die Strafe in diesem Straferkenntnisdarf nicht höher sein, als die in der angefochtenenStrafverfügung.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen dem Einspruch keine Unterlagen beilegen. Siekönnen jedoch Beweismittel anfügen, die IhrerVerteidigung dienen.
Kosten
Die Einbringung des Einspruchs ist gebührenfrei.
Der Bestraften bzw. dem Bestraften können Verfahrenskosten entstehen, wenn die Verwaltungsstrafbehörde ein Straferkenntnis erlässt und eine Geldstrafe verhängt.
Diese Verfahrenskosten betragen 10 % der verhängten Geldstrafe – mindestens jedoch Euro 10 pro Übertretung.
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