Teilzahlung bzw. Stundung von Geldstrafen-Zahlungserleichterung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
WICHTIGE Hinweise zum Ausfüllen des Online-Formulars!
Anfang 2019 wurde die österreichweite zentrale Anwendung für die Abwicklung von Verwaltungsstrafen in Betrieb genommen.
Damit Sie Ihren Antrag auf Teilzahlung bzw. Stundung von Geldstrafen elektronisch erteilen können, ist eine Identifizierung mittels Token erforderlich. Diesen Token finden Sie im Schreiben der Verwaltungsstrafbehörde.
Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Token nur einmal verwenden können - das bedeutet, dass dieser Token nach der ersten Eingabe und mit Klick auf "weiter" abläuft und nicht mehr gültig ist. Ein neuer Token kann nicht generiert werden.
Wenn Sie eine Geldstrafe, die rechtskräftig verhängt wurde, aus wirtschaftlichen Gründen nicht unverzüglich bezahlen können, können Sie einen angemessenen Aufschub der Strafe (Stundung) oder eine Teilzahlung (Ratenzahlung) beantragen.
Hinweis: Sie können den Antrag schriftlich oder mündlich mit Angaben über die gewünschte Stundung bzw. Raten.
Als wirtschaftliche Gründe, die für Sie eine Belastung darstellen, können Sie beispielsweise anführen, dass Sie sich in vorübergehenden, absehbaren finanziellen Schwierigkeiten befinden, die durch Einkommen, Sorgepflichten, Kinder, Kredite,… begründet sind.
Gelangt die zuständige Verwaltungsstrafbehörde zur Ansicht, dass die sofortige Zahlung der Strafe nicht zugemutet werden kann, legt sie in einem Bescheid die Dauer des Aufschubes bzw. die Anzahl und Höhe der einzelnen Teilzahlungen fest.
Voraussetzungen
- die Geldstrafe muss rechtskräftig verhängt wordensein
- Angaben über das Vorliegen von wirtschaftlichenGründen, weshalb Sie die Strafe nicht unverzüglichbezahlen können
Fristen
Sie können den Antrag auf Stundung bzw. Teilzahlung bis zudem Zeitpunkt einbringen, an dem die Geldstrafe vollständiggeleistet ist, aber nicht mehr dann, wenn bereits die(Ersatz)Freiheitsstrafe angetreten wurde.
Zuständige Stelle
Zusatzinformation
Der Antrag auf Stundung bzw. Teilzahlung ist bei der für die Vollstreckung zuständigen Behörde einzubringen. Das ist diejenige Behörde, die Sie zur Zahlung der Geldstrafe aufgefordert oder bereits gemahnt hat:
- die Bundespolizeidirektion oder
- die Bezirkshauptmannschaft oder
- in Statutarstädten: der Magistrat
WICHTIGE Hinweise zum Ausfüllen des Online-Formulars!
Anfang 2019 wurde die österreichweite zentrale Anwendung für die Abwicklung von Verwaltungsstrafen in Betrieb genommen.
Damit Sie Ihren Antrag auf Teilzahlung bzw. Stundung von Geldstrafen elektronisch erteilen können, ist eine Identifizierung mittels Token erforderlich. Diesen Token finden Sie im Schreiben der Verwaltungsstrafbehörde.
Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Token nur einmal verwenden können - das bedeutet, dass dieser Token nach der ersten Eingabe und mit Klick auf "weiter" abläuft und nicht mehr gültig ist. Ein neuer Token kann nicht generiert werden.
Verfahrensablauf
Die Behörde prüft auf Grund Ihrer Angaben, ob dieVoraussetzungen für eine Zahlungserleichterung vorliegen undentscheidet dann darüber.
Erforderliche Unterlagen
Abhängig von den angeführten Gründen, legen Siebitte Unterlagen bei, aus denen Ihre wirtschaftliche Situationhervorgeht. Dies können beispielsweise sein:
- Einkommensnachweise (z.B. Gehaltsnachweis,Einkommenssteuerbescheid, Bestätigung des Arbeitsmarktserviceoder der Pensionsversicherungsanstalt)
- Vermögensnachweise (z.B. über Liegenschaften,Sparbücher, Bankkonten, Wertpapiere, Lebensversicherungen,Rechtsschutzversicherung)
- Studienbestätigungen
- Kontoauszüge
- Nachweis über gesetzliche obliegende Sorgepflichten
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