Personalausweis - Minderjährige unter 18 Jahren
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland.
Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebensowenig der Identitätsausweis.
Der Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Personalausweis als amtlicher Lichtbildausweis.
Bei der Beantragung von Reisedokumenten für Kinder bis zum bzw. am 2. Geburtstag kann die Gebührenbefreiung nur noch für die erstmalige Ausstellung eines (nicht mehrere) Reisedokumentes in Anspruch genommen werden. Bei gleichzeitiger Ausstellung mehrerer Reisedokumente muss man wählen, für welches der Reisedokumente die Befreiung angewendet werden soll. Erfolgt die erstmalige Antragstellung genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments bereits 5 Jahre.
Persönliche Antragstellung - Identitätsfeststellung
Bei der Antragstellung muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein. Die Vertretungsbefugnis des Antragstellers muss nachgewiesen werden.
Gültigkeitsdauer eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren
- Für Kinder bis zwei Jahre: zwei Jahre
- Für Kinder ab dem 2. Geburtstag: fünf Jahre
- Ab dem 12. Geburtstag: zehn Jahre
Weitere Informationen zum Personalausweis für Minderjährige unter 18 Jahre finden Sie auf oesterreich.gv.at.
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