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WIRKUNGSCONTROLLING - den spürbaren Mehrwert messbar machen:

Die Wirkungsorientierung beschäftigt sich mit zwei Hauptfragen:

  • Welche Wirkungen sollen bei der Bevölkerung bzw. bei spezifischen Ziel- und Anspruchsgruppen erreicht werden (WIRKUNGSZIELE)?
  • Sind wir mit unseren Maßnahmen am richtigen Weg bzw. sind die gewünschten Wirkungen auch eingetreten (WIRKUNGSINDIKATOREN)?

Das Wirkungscontrolling versucht Fakten zu diesen beiden Fragen zu liefern, um die Planung, Realisierung und Steuerung zu ermöglichen.

Durch das Wirkungscontrolling werden die Auswirkungen der gesetzten Maßnahmen (Wirkungsausprägungen) mit Hilfe von Indikatoren wie z.B. dem Autonomiezuwachs von Menschen mit Behinderung oder der Lebensqualität von Bewohnerinnen und Bewohnern einer Region beobachtet. Es geht damit über das klassische Controlling, das beim Output - also der quantitativen Leistungsmenge wie z.B. Anzahl an Beratungen pro Jahr oder Anzahl der Gutachten - aufhört, hinaus.

Im Wirkungscontrolling steht die Fragen der Effektivität einer Organisation im Vordergrund („Tun wir die richtigen Dinge?").  

Die Messung dieser Wirkungen durch konkrete Kennzahlen ist anspruchsvoll, aber es gibt nur wenige Themen, die absolut nicht messbar sind.

Vielmehr steht ein breites Spektrum an Instrumenten offen, das von Kundeninnen-/Kundenbefragungen über Beschwerdeanalysen bis hin zu Langzeitstudien reicht.

Überblick über die Wirkungsziele

Angaben zur Wirkungsorientierung in den Landesbudgets
2025 2026
Bereichsbudgets 11 11
Globalbudgets 42 42
Wirkungsziele 131 132
davon Wirkungsziele mit Beitrag zur Gleichstellung (Gleichstellungsziele) 60 63
davon Wirkungsziele mit Beitrag zur Erreichung globaler Nachhaltigkeitsziele (SDG) 104 105
davon Wirkungsziele mit Beitrag zum Klimaschutz 33 36
Indikatoren (inklusive Subindikatoren) 406 413
davon Indikatoren mit Beitrag zum Klimaschutz 59 76

Deckblatt Landesbudget 2024
© LAD

 Budget 2026 Band II - Angaben zur Wirkungsorientierung

Berichte über die Ergebnisse des Wirkungscontrollings

Mit der Umsetzung der Haushaltsreform ist die Steiermark Pionierin unter den Bundesländern und hat mit der Umsetzung der Wirkungsorientierung als zweite Säule der Reform politisches Neuland betreten. Insbesondere der Aspekt „Wirkungsorientierung" ist als „Work in Progress" zu sehen, der sich immer weiterentwickeln und verfeinern wird.

Das Landesbudget 2015 hat erstmals neben den monetären Werten (wieviel Geld?) auch Angaben zur Wirkungsorientierung (Geld wofür?) auf allen Budgetebenen enthalten. Ziele bzw. Maßnahmen werden auf Globalbudgetebene festgelegt und zur Messbarkeit der Umsetzung Indikatoren definiert.

Die tatsächlich erreichten Ergebnisse werden dem Landtag Steiermark jährlich parallel zum Rechnungsabschluss mit dem Wirkungsbericht vorgelegt.

Wirkungsbericht 2025

Deckblatt des Wirkungsberichts 2025
© Land Steiermark

Zur Unterstützung der haushaltsleitenden Organe und haushaltsführenden Stellen wurden auf Anregung des Landesrechnungshofes die Wirkungsziele sowie die dazugehörigen Maßnahmen und Indikatoren (Angaben zur Wirkungsorientierung) mit dem Regierungsprogramm 2024-2029 „Starke Steiermark. Sichere Steiermark." gegenübergestellt.  Diese Gegenüberstellung erfolgte thematisch gegliedert und zeigte, dass die Schwerpunkte des Regierungsprogrammes mit den Angaben zur Wirkungsorientierung im Landesbudgets 2025 übereinstimmen und konsequent umgesetzt werden.

Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden für das Berichtsjahr 2025 in 42 Globalbudgets mit insgesamt 131 Wirkungszielen und 406 Indikatoren definiert. Im Vergleich zum Wirkungsbericht 2024 sind damit sowohl die Zahl der Globalbudgets als auch der Wirkungsziele und Indikatoren gestiegen, was als Zeichen für eine stärkere Ausrichtung auf überprüfbare Wirkungen und Transparenz gedeutet werden kann.

Für einen schnellen Überblick über die Zielerreichung je Wirkungsziel enthalten alle Globalbudgets Grafiken, die Anzahl und Status der Wirkungsziele anhand einer Ampel (grün, gelb, rot, grau) darstellen. Eine solche Bewertung ist 2025 für 122 von 131 Wirkungszielen möglich. Bei 9 Wirkungszielen war dies nicht möglich, da Ist-Werte für 2025 fehlen, Erhebungen nicht jährlich erfolgen oder keine Soll-Werte vorliegen. 2024 war eine solche „Ampel-Bewertung" nur bei 114 der 125 Wirkungszielen möglich. 11 Wirkungsziele waren nicht bewertbar.

Wirkungsbericht 2024

Deckblatt des Wirkungsberichts 2024
© Landesamtsdirektion

Für das Jahr 2024 wurden 24% der Wirkungsziele (30 von 125) als „direkt steuerbar" eingestuft. Der Anteil der eingeschränkt steuerbaren und der nicht steuerbaren Wirkungsziele pendelt sich mit 76% (95 von 125) auf dem Niveau des Jahres 2020 ein. Im Vergleich zum Jahr 20​23 kam es zu einem Rückgang der direkt steuerbaren Wirkungsziele um 4%. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Steuerbarkeit der Indikatoren nicht verändert: 18 % (68 von 383) sind „direkt steuerbar", während die überwiegende Mehrheit von 82 % (315 von 383) nur „eingeschränkt" oder gar „nicht steuerbar" ist.

 

Links

  • Rechtliche Grundlagen
  • Haushaltsreform
  • Verordnung zur Wirkungsorientierung

Dokumente

  • Erläuterungen zur VOWO

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