Familienentlastung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Die Hilfe unterstützt Menschen mit Behinderung und ihre Familie bei der Betreuung und Pflege.
Das Land Steiermark übernimmt die Kosten für eine Person, die Menschen mit Behinderung betreut und pflegt, damit die Familie entlastet wird.
Voraussetzungen
Um eine Unterstützung zu bekommen, müssen Sie eine Behinderung haben.
Der Mensch mit Behinderung darf nicht in einer Wohneinrichtung oder einem Pflegeheim leben.
Hinweis: Wenn der Mensch mit Behinderung genug Geld (Lohn, Gehalt, Pension) hat, dann muss er einen Beitrag bezahlen. Wenn der Mensch mit Behinderung nicht genug Geld hat, muss seine Familie, die für den Menschen mit Behinderung sorgt, einen Beitrag bezahlen.
Der Beitrag ist 10% der Kosten. (Wenn die Hilfe 20 Euro in der Stunde kostet, dann sind 2 € selbst zu bezahlen).
Wenn der Mensch mit Behinderung oder seine Familie nicht genug Geld hat, dann bezahlt das Land Steiermark alles (Härtefall).
Zuständige Stelle
Zusatzinformation
Den Antrag können Sie bei der Gemeinde oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde abgeben:
Verfahrensablauf
Wenn der Antrag abgegeben wurde wird von der Bezirksverwaltungsbehörde geprüft ob:
- Sie eine Behinderung haben und
- ob Sie die Leistung brauchen.
Dann erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung (Bescheid).
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über das Pflegegeld
- Nachweis über das Einkommen
Auch andere Personen dürfen den Antrag für Sie abgeben. Dann müssen diese Personen nachweisen, dass sie Sie vertreten dürfen.
Rechtsgrundlagen
§ 22 Steiermärkisches Behindertengesetz (StBHG)
Anlage 1 zur StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung (III E)
Datenschutzrechtliche Informationen
