Tageseinrichtungen
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
In „Tageseinrichtungen“ erhalten Menschen mit Behinderung Förderung, Beschäftigung und Betreuung.
Das Land Steiermark bezahlt die Kosten für die Betreuung in Tageseinrichtungen. Die Betreuung findet tagsüber von Montag bis Freitag statt.
Das Land Steiermark bezahlt die Kosten für die Fahrt in die Tageseinrichtung (hin- und zurück), wenn der Mensch mit Behinderung nicht selbst fahren kann. Das Land Steiermark bezahlt nur das kostengünstigste Verkehrsmittel zum nächsten geeigneten Anbieter (Tageseinrichtung).
Der Mensch mit Behinderung erhält ein Taschengeld.
Voraussetzungen
Um eine Unterstützung zu bekommen, müssen Sie eine Behinderung haben.
In Tageseinrichtungen werden folgende Personen betreut:
- Jugendliche nach der Schule
- Erwachsene
Wenn der Mensch mit Behinderung genug Geld (Lohn, Gehalt, Pension, Pflegegeld) hat, dann muss er einen Beitrag bezahlen.
Zuständige Stelle
Zusatzinformation
Den Antrag können Sie bei der Gemeinde oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde abgeben:
Verfahrensablauf
Wenn der Antrag abgegeben wurde wird geprüft ob:
- Sie eine Behinderung haben und
- ob Sie die Leistung brauchen.
Dann erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung (Bescheid).
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über das Einkommen
- Nachweis über das Pflegegeld
- Nachweis über die Miete
Auch andere Personen dürfen den Antrag für Sie abgeben. Dann müssen diese Personen nachweisen, dass sie Sie vertreten dürfen.
Rechtsgrundlagen
§ 16 Steiermärkisches Behindertengesetz (StBHG)
Anlage 1 zur StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung (II A, V A)
Datenschutzrechtliche Informationen
