Nichtgewerbliche Tourismusförderung - Projektkostenförderung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Stärkung der touristischen Kooperation, touristische Marketingmaßnahmen, Veranstaltungen, Investitionen in die touristische Infrastruktur.
Nähere Informationen zur Projektkostenförderung finden Sie hier.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Projekt den grundsätzlichen Tourismusleitlinien und Marketingstrategien des Landes Steiermark sowie jenen des jeweils betreffenden touristischen Regionalverbandes entspricht und markenkonform gestaltet ist.
Zuständige Stelle
für die Leistung Nichtgewerbliche Tourismusförderung - Projektkostenförderung:
Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Friedrichgasse 13
8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Telefon: +43 (316) 877-4084
Fax: +43 (316) 877-4697
E-Mail: abteilung12@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der wirtschaftlichen und fachlichen Eignung
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Detaillierte Kostenaufstellung nach Kostengruppen unterteilt
- Detaillierter Finanzierungsplan
- Aufstellung weiterer Förderungen zum Projekt
Zusätzliche Informationen
- Die Förderungswerberin/der Förderungswerber nimmt zur Kenntnis, dass die Auszahlung des Förderungsbeitrages erst nach Übermittlung des rechtsgültig gefertigten Förderungsvertrages sowie der Rechnungen samt Zahlungsnachweisen im digitalen Wege an das Tourismusreferat, tourismus@stmk.gv.at, nach Prüfung erfolgt.
- Die Förderungswerberin/der Förderungswerber verpflichtet sich, den Organen des Förderungsgebers sowie dem Landesrechnungshof Steiermark die Prüfung des geförderten Projektes zu gestatten und Einsicht in die Unterlagen zu gewähren.
- Die Förderungswerberin/der Förderungswerber erklärt sich einverstanden, dass ihr/sein Name oder ihre/seine Bezeichnung unter Angabe der Rechtsform, der Förderungsgegenstand sowie die Art und die Höhe der Förderung in Berichte über die Förderungsvergabe aufgenommen und so veröffentlicht werden.
- Die Förderungswerberin/der Förderungswerber nimmt zur Kenntnis, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung gibt.
- Die Förderungswerberin/der Förderungswerber verpflichtet sich, auf allen Werbemitteln bzw. während der Veranstaltung das „Grüne Steiermark-Herz“ Logo gut sichtbar zu verwenden.
Rechtsgrundlagen
Förderungsrichtlinie für die regionale Zusammenarbeit, Förderungsrichtlinie für Tourismus-Marketing und Werbung (Projektkostenzuschuss) bzw. Förderungsrichtlinie für die nicht gewerbliche touristische Infrastrukturförderung (Investitionsförderung) des Tourismusressorts des Landes Steiermark.
Datenschutzrechtliche Informationen
