Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom ....., mit der für die LB 77 – Gaberlstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h erlassen wird
StelleGZFrist (Ende)
A16ABT16-137890/2020-316.10.2020
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: abteilung16@stmk.gv.at