Begutachtungsverfahren
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […], mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. März 1993 über Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände geändert wird
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).
Stellungnahmen: Link zu den Stellungnahmen