Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit welcher für die Landesstraße L 114 – Schanzsattelstraße ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 t Gesamtgewicht ausgenommen Fahrten nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz (GelverkG) und Kraftfahrliniengesetz (KflG) erlassen wird
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