ZWEI & MEHR - Steirischer Familienpass Antrag
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Jede Familie oder jede Alleinerzieherin bzw. jeder Alleinerzieher kann den Familienpass (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) beantragen, wenn
- der Hauptwohnsitz innerhalb der Steiermark liegt und
- für mindestens ein Kind unter 18 Jahren Familienbeihilfe des Bundes bezogen wird.
Zuständige Stelle
für die Leistung ZWEI & MEHR - Steirischer Familienpass Antrag:
Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
Karmeliterplatz 2
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon: +43 (316) 877-2099
Fax: +43 (316) 877-4364
E-Mail: abteilung6@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über den Bezug von Familienbeihilfe (z.B. Bescheid, schriftliche Bestätigung des Finanzamtes oder Kontoauszug)
Datenschutzrechtliche Informationen
Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
