Seite vorlesenVorlesenVorlesenSeite druckenDruckenFeedback verschickenBegutachtungsverfahrenVerordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […] mit der die Verordnung über Zusatzleistungen in Landeskrankenanstalten geändert wirdStelleGZFrist (Ende)A8ABT08-53902/2014-5801.07.2022TexteBekanntmachungEntwurfErläuterungenTGÜBitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).