Fahrerqualifizierungsnachweis
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Für EU-Lenker, welche nicht in Österreich wohnen, einen Führerschein aus einem EWR-Staat besitzen, in Österreich als Berufskraftfahrer tätigt sind und deshalb die Grundqualifikationsprüfung oder die Weiterbildung in Österreich absolvieren, hat die Führerscheinbehörde ab 1.4.2022 einen Fahrerqualifizierungsnachweis auszustellen (Scheckkarte).
Voraussetzungen
Besitz eines EWR-Führerscheines, Nachweis über die in Österreich absolvierte Grundqualifikationsprüfung bzw. Weiterbildung.
Zuständige Stelle
Zusatzinformation
Zuständig ist jede Führerscheinbehörde (Bezirkshauptmannschaften, Landespolizeidirektion). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Firmensitz.
Rechtsgrundlagen
Grundqualifikations- und Weiterbildungs–Verordnung, BGBl. II Nr. 139/2008 idF BGBl. II Nr. 531/2021; Änderungen im Führerscheingesetz, Güterbeförderungsgesetz 1995, Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und Kraftfahrliniengesetz; Richtlinien 2003/59/EG und 2018/645 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer für den Güter- oder Personenkraftverkehr.
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