Tierärzte - Tierärzteausweis - Erhalt
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Für die Aufnahme jeder tierärztlichen Tätigkeit ist die Eintragung in die Tierärzteliste und der Erhalt des Tierärzteausweises Voraussetzung. Der Tierärzteausweis wird gleichzeitig mit der Eintragung in die Tierärzteliste ausgestellt.
Verfahrensablauf
Ein eigener Antrag auf Ausstellung des Tierärzteausweises ist nicht erforderlich, da dieser gleichzeitig mit der Eintragung in die Tierärzteliste erfolgt. Eine Ausnahme bildet der Antrag auf Ausstellung eines Duplikats.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind beizuschließen:
- Nachweis über die Erfüllung der allgemeinen Erfordernisse
- Personalausweis
- zwei Lichtbilder
Kosten
Bei der Ausstellung des Tierärzteausweises fallen Kosten gemäß Tarifordnung der Österreichischen Tierärztekammer an.
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