Begutachtungsverfahren
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […] über die Erklärung der Weizklamm mit Wolfsattel (AT2231000) zum Europaschutzgebiet Nr. 48
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).