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Fachteam gewerbliche Tourismusförderung:

HR DI. Michael SCHWEIGHOFER
Fachteamkoordinator
Tel.: +433168774939
E-Mail: tourismus@stmk.gv.at
E-Mail: michael.schweighofer@stmk.gv.at

Aufgaben
Förderung für Tourismusbetriebe, die der Kammer der Gewerblichen Wirtschaft für Steiermark angehören und deren zu fördernde Betriebsstätte sich in einer Tourismusgemeinde befindet für Investitionen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens oder Anpassung an Markterfordernisse.

Wir weisen darauf hin, dass vor Antragstellung in der genannten Förderungsaktion weder Auftragsvergaben noch Zahlungen für das Projekt getätigt worden sein dürfen.

VERSTÄRKERFÖRDERUNGEN zu BUNDESFÖRDERUNGSAKTIONEN
(TOP-Tourismus-Impuls-Förderung)

Verstärkerförderung zu Bundeskrediten -  Onlineformular
Gewährung von Zinsen- und/oder Zuschüssen an gewerbliche Tourismusbetriebe
für Investitionsprojekte ab € 10.000,--

Verstärkerförderung zu TOP-Teil A - Zuschuss -  Onlineformular
Gewährung von Zinsen- und/oder Zuschüssen an gewerbliche Tourismusbetriebe
für Investitionsprojekte ab € 100.000,--

Verstärkerförderung zu TOP-Teil B - Jungunternehmer -  Onlineformular
Gewährung von Zuschüssen für materielle Investitionen für die erstmalige Gründung
oder Übernahme eines Tourismusbetriebes
 
ÖHT-Antragsformular und ÖHT-TOP-Tourismus-Impuls-Richtlinie  ÖHT

Verstärkerförderung zu TOP-Teil D - Restrukturierung
Unterstützung von Gastronomie- und Hotelleriebetrieben bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten (Förderungen, Beratungen)
ÖHT-Antragsformular und ÖHT-TOP-Tourismus-Impuls-Richtlinie  ÖHT
Kein Verstärkerantrag erforderlich!
 

EIGENSTÄNDIGE FÖRDERUNGEN DES LANDES STEIERMARK


Beratungskostenzuschuss
Unterstützung von bestehenden Gastronomie- und Hotelleriebetrieben für Beratungen von grundlegender Bedeutung (Umstrukturierung, Neupositionierung, betriebswirtschaftliche Durchleuchtung, usw.)
 Antragsformular Beratungskostenzuschuss
 Förderungsrichtlinien des Tourismusförderungsfonds

Innovationsprogramm des Landes Steiermark für die Tourismuswirtschaft
Gewährung von Zuschüssen an gewerbliche Tourismusbetriebe -  Onlineformular

Richtlinie  Innovationsprogramm des Landes Steiermark für die Tourismuswirtschaft
Rechnungszusammenstellung:  Belegverzeichnis

Beherbergung:
Neu-, Aus- oder Umbauten, Betriebsgrößenoptimierung sowie Innovation in
Hotel- und Beherbergungsbetrieben:

  • Neu-, Aus- oder Umbau mit Kapazitätserweiterung von Hotel- und Beherbergungsbetrieben, wenn zumindest die 3*-Kategorie erreicht wird, wobei bei Schutzhütten, Jugendgästehäusern sowie historisch bzw. künstlerisch wertvoller Bausubstanz Ausnahmen möglich sind, oder
  • Qualitätsverbesserung, Modernisierung oder Angebotsverbesserung von Beherbergungsbetrieben, oder
  • Errichtung neuer bzw. Verbesserung bestehender Personalunterkünfte (für eigene Mitarbeiter) und sonstiger Einrichtungen für Mitarbeiter

Gastronomie:
Qualitätsverbesserung, Angebotsverbesserung oder Innovation in Gastronomie-
und Verpflegungsbetrieben touristischer Art

    • Neu-, Aus- oder Umbau von Verpflegungsbetrieben zur Schaffung eines qualitativen Gastronomieangebotes oder
    • wesentliche Standardhebung oder Neuausrichtung in bestehenden Gastronomiebetrieben oder
    • Schaffung von spezialisierten und neigungsorientierten Gastronomiebetrieben

Umwelt, Sicherheit, Barrierefreiheit:
Investitionen in umwelt- und sicherheitsbezogene Einrichtungen, Barrierefreiheit
sowie Energiesparmaßnahmen in Tourismusbetrieben:

    • Schaffung umwelt- und sicherheitsbezogener Einrichtungen
    • Investitionen zur Einsparung von Energie und Trinkwasser
    • Investitionen, die den barrierefreien Zugang zur touristischen Dienstleistung ermöglichen

Beteiligung an Bundesförderungsaktionen (z.B. bei Naturkatastrophen)

Projektkostenzuschuss -  Onlineformular
Gewährung von Zuschüssen an gewerbliche Tourismusbetriebe für

    • Qualitätsverbesserungen im Rahmen von Um- allenfalls Zubauten,
      die eine Schaffung bzw. Modernisierung von
      • Gästezimmern
      • Gasträumen samt Eingangsbereich
      • Sanitäre Einrichtungen
      • Einrichtungen für Mitarbeiter
      • Küchen
      • Barrierefreiheit
    • Investitionen in die betriebliche Infrastruktur, vor allem in den Bereichen Gesundheit, Sport und Kultur sowie Maßnahmen mit dem Ziel der Saisonverlängerung
    • Energieeinsparung, alternative Energien bei sparsamer Nutzung von knappen Rohstoffen, Abfallvermeidung, Abfalltrennung usw. sowie Abwasserentsorgung und Wasseraufbereitung
    • Sicherheitsmaßnahmen, vor allem im Bereich des Brandschutzes
    • Einsatz neuer Organisations- und Kommunikationstechniken (vor allem über EDV) in allen Betriebsbereichen.
    • Kapazitätsanpassung im Bereich der Betten, Sitzplätze u.dgl. im Zuge Um- und Zubau sowie die projektbezogenen zweckdienlichen Zusatzanlagen unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Überlegungen. Kapazitätsausweitungen können grundsätzlich nur in solchen Fällen gefördert werden, wenn ein entsprechendes Angebot nachweislich fehlt oder eine Optimierung der Betriebsgröße aus betriebswirtschaftlichen Gründen erforderlich ist.

Richtlinien  Tourismusförderungsfonds
Rechnungszusammenstellung:  Belegverzeichnis

SONDERFÖRDERUNGSAKTION

Qualitätsoffensive „Kleine und mittlere Schi- und Langlaufgebiete 2022"
Unterstützung kleiner und mittlerer Liftunternehmen und Loipenbetreiber, die in
qualitätsverbessernde Maßnahmen (insbesondere Beschneiungsanlagen) investieren.

Aktion verlängert  Folder Hochweiß 2024
Projektkostenzuschuss -  Onlineformular 
Rechnungszusammenstellung:  Belegverzeichnis
  

 

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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