Förderung familienrelevanter Projekte
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Generelle Zielsetzung der Förderungsmaßnahmen im Bereich Familie ist es, ein familiengerechtes und -freundliches Umfeld zu gestalten, in dem sich Familien in ihrer Vielfalt und in allen Generationenphasen durch bedarfsgerechte Begleitstrukturen ihren eigenen Vorstellungen entsprechend bestmöglich entfalten und entwickeln können.
Mehrlingsgeburten
Durch die Familienförderung bei Mehrlingsgeburten soll ein Beitrag zum Ausgleich von zusätzlichen finanziellen Belastungen durch die Geburt von Mehrlingen geleistet werden.
Voraussetzungen
Mehrlingsgeburten
Gemeinsamer Hauptwohnsitz des antragstellenden Elternteils mit den Kindern in der Steiermark sowie Bezug der Familienbeihilfe.
Zuständige Stelle
für die Leistung Förderung familienrelevanter Projekte:
Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
Karmeliterplatz 2
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon: +43 (316) 877-2099
Fax: +43 (316) 877-4364
E-Mail: abteilung6@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Verfahrensablauf
Mehrlingsgeburten
Antragstellung erfolgt mittels der Vorlage für Förderungsansuchen inkl. der erforderlichen Beilagen.
Nach positiver Prüfung erfolgt die Übermittlung eines Informationsschreibens über die Genehmigung und Überweisung des Förderungsbetrages.
Erforderliche Unterlagen
Mehrlingsgeburten
- Geburtsurkunde der Kinder
- Meldezettel des antragstellenden Elternteils
- Meldezettel der Kinder
- Nachweis Bezug Familienbeihilfe
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie für die Gewährung einer Familienförderung bei Mehrlingsgeburten 2014
- Richtlinie für die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark für eine Familienförderung bei Mehrlingsgeburten 2023
Datenschutzrechtliche Informationen
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