Folgeimpfungen
Kurzbeschreibung
Im Zuge einer reisemedizinischen Beratung können Folgeimpfungen zu einem späteren Zeitpunkt notwendig werden.
Allgemeine Informationen
Mehrere Teilimpfungen sind mitunter notwendig, um den vollen Immunschutz zu erlangen.
Zuständige Stelle
für die Leistung Folgeimpfungen:
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Friedrichgasse 9
8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Telefon: +43 (316) 877-2502
Fax: +43 (316) 877-3373
E-Mail: abteilung8@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Zusatzinformation
Achtung! Abweichende Zeiten und Kontaktdaten für die Impfstelle:
Parteienverkehr: Montag und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefon: +43 316 877-3577
Mail: impfstelle@stmk.gv.at
Zusätzliche Informationen
Um den notwendigen Schutzmaßnahmen gerecht werden zu können, beachten Sie bitte Folgendes:
- Halten Sie sich im Wartebereich mit maximal einer Begleitperson auf
- Händehygiene ist uns wichtig
- Wir bitten um pünktliches Erscheinen zu Ihrem Termin.
Mitgebrachte Impfstoffe dürfen aus rechtlichen Gründen NICHT verimpft werden.
