FairYoungStyria-Preis für globales Lernen - Bewerbung
Allgemeine Informationen
Das Land Steiermark schreibt im Rahmen der FairStyria-Bildungsoffensive für globale Verantwortung den „FairYoungStyria-Preis für globales Lernen“ aus.
Dieser Preis stellt das zweite Teilprojekt der FairStyria-Bildungsoffensive für globale Verantwortung dar und ist somit auch ein Bereich der „Strategie des Landes Steiermark für Europa und Internationales“, welche am 10. Juni 2021 von der Steiermärkischen Landesregierung beschlossen und vom Landtag Steiermark am 6. Juli 2021 zur Kenntnis genommen wurde.
Beim „FairYoungStyria-Preis für globales Lernen“ geht es darum, vom Wissen ins Tun zu kommen. Mit dem Preis sollen junge Menschen in der Steiermark ermutigt werden, ihre eigenen Ideen zum Thema Globales Lernen/Global Citizenship Education als Projekt umzusetzen, damit sie ihr Wissen zu globalen Themen vertiefen und Handlungsmöglichkeiten in ihrem eigenen Umfeld erkennen. Die Projekte sollen zur Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) beitragen und den globalen Süden vermehrt in den Blick nehmen.
An der Ausschreibung können Schulklassen oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern aller steirischen Schulen der Primarstufe, der Sekundarstufen I und II sowie der Berufsbildenden Höheren Schulen und Berufsschulen in der Steiermark, jeweils unterstützt durch eine oder mehrere Lehrpersonen und externen Expertinnen und Experten, teilnehmen. Im Laufe des Sommersemesters 2026 müssen die prämierten Projekte durchgeführt werden. Insgesamt werden bis zu zehn Projekte mit dem FairYoungStyria-Preis ausgezeichnet.
Voraussetzungen
- Inhaltlich muss sich das eingereichte Projekt mit globalem Lernen/Global Citizenship Education beschäftigen und dabei einen Bezug zu mindestens einem der 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen aufweisen.
- Das eingereichte Projekt muss einen Bezug zu Lebensrealitäten von Menschen in Ländern des globalen Südens aufweisen und thematisch mit jener von Kindern und Jugendlichen in der Steiermark verknüpft werden. Die Einbeziehung des globalen Südens ist grundlegend für die Entscheidungsfindung der Jury.
- Teilnahmeberechtigt sind Schulklassen und klassenübergreifende Gruppen von Schülerinnen und Schülern, jeweils begleitet durch eine oder mehrere Lehrpersonen (und externen Expertinnen und Experten). Pro Schule können mehrere Projekte eingereicht werden.
- Das Projekt muss so konzipiert sein, dass es im Laufe des Sommersemesters umsetzbar ist. Wichtig ist dabei, dass ein roter Faden durch die Aktivitäten erkennbar ist.
- Das Projekt muss während der Durchführung dokumentiert werden, wobei die Mittel zur Dokumentation frei wählbar sind (z.B. Fotos, Videos, schriftliche Informationen). Eine kurze Dokumentation der Aktivitäten muss FairStyria übermittelt werden. Sie dient sowohl als Nachweis für die Umsetzung als auch zur öffentlichen Präsentation in Sozialen Medien, Websites und am FairStyria-Tag.
- Die öffentliche Präsentation/Ausstellung am FairStyria-Tag Ende Juni 2027 ist verpflichtend - durch die Bereitstellung von erstellten Materialien an FairStyria, eventuell auch durch Schülerinnen und Schüler selbst.
- Erwünscht, jedoch nicht verpflichtend, sind Kooperationen mit schulexternen Expertinnen und Experten, vor allem mit den Organisationen und Vereinen der Entwicklungszusammenarbeit, die vermittelt durch den FairStyria-Bildungskatalog schon in den Schulen aktiv sind. Ebenso wünschenswert ist eine Zusammenarbeit mit Gemeindeeinrichtungen, vor allem mit den Fairtrade-Gemeinden oder den Klimabündnis-Gemeinden.
- Der bzw. die Einreichende ist verantwortlich für die Überprüfung, dass die Einwilligung der Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler für die Verwendung der oben beispielshaft angeführten Medien in der vorgesehenen Form eingeholt wurde. Durch die Einreichung erklärt der bzw. die für den Preis einreichende Person, dass er bzw. sie nur Fotos und Videos übermitteln wird, die aus datenschutzrechtlicher Sicht zur Veröffentlichung geeignet sind.
- Die einreichenden Personen sind auch dafür verantwortlich, dass die von ihnen vertretenen Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte darüber informiert werden, dass vom Land Steiermark im Rahmen der Preisverleihung Fotos und Videos angefertigt und u.a. in öffentlich zugänglichen Medien verwendet werden.
Fristen
- Herbst 2026:
Einreichung von Projektideen mittels Online-Einreichformular von 1. Oktober bis 22. November 2026 - Dezember 2026:
Juryentscheidung- Verständigung der prämierten Schulklassen bzw. Schülerinnen- und Schüler-Gruppen; Auszahlung des Preisgeldes. - Februar 2027:
Preisvergabe durch Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom am 24. Februar 2027 an die prämierten Schulklassen/Schülerinnen- und Schüler-Gruppen. - März bis Juni 2027:
Umsetzung der Projekte im Sommersemester 2027. - Ende Juni 2027:
Die öffentliche Präsentation der Projekte am FairStyria-Tag des Landes Steiermark Ende Juni 2026 in Graz ist verpflichtend (durch die Bereitstellung von Materialien und Dokumentationen, bei Wunsch auch durch die Schülerinnen und Schüler selbst).
Zuständige Stelle
für die Leistung FairYoungStyria-Preis für globales Lernen - Bewerbung:
Referat Europa und Internationales
Landhausgasse 7
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon: +43 (316) 877-4517
Fax: +43 (316) 877-3156
E-Mail: europa-international@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Zusatzinformation
E-Mail: fairstyria@stmk.gv.at
Verfahrensablauf
Die eingereichten Projektvorschläge werden von einer Jury bewertet. Diese besteht aus der Referatsleitung für Europa und Internationales in der Abteilung 9 des Landes Steiermark als Vorsitzende, dem/der Curriculum-Vorsitzenden des Masterstudiums Global Studies der Karl-Franzens-Universität Graz, dem steirischen Mitglied des Evaluationsteams für Projekte der Entwicklungs-zusammenarbeit des Landes Steiermark, einer Vertretung der Bildungsdirektion Steiermark mit Expertise für internationale Zusammenarbeit sowie der Europe Direct-Referentin des Landes Steiermark. Die Jury berücksichtigt bei den Bewertungen der Projekte das Alter bzw. die Schulstufe der Einreichenden. Damit haben alle Altersgruppen gleiche Chancen.
Zusätzliche Informationen
Wenn Sie an dieser Ausschreibung teilnehmen, akzeptieren Sie folgende Bedingungen:
Die eingereichten Bewerbungen werden vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport als verantwortliche Stelle verarbeitet. Die entsprechenden personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Abwicklung der Ausschreibung, Bewertung durch eine Jury, Preisverleihung und Dokumentation verarbeitet. Beachten Sie, dass die Preisträger (Schule, Schulklasse, Schulgruppe) öffentlich bekanntgemacht werden.
Das Projekt soll in einer selbstgewählten Weise während der Umsetzung dokumentiert werden, um den Projektverlauf nachvollziehbar zu machen. Die Dokumentation muss dem Referat Europa und Internationales zur Verfügung gestellt werden. Sie dient sowohl als Nachweis für die Umsetzung also auch für die Öffentlichkeitsarbeit. Die angeführten Dokumentationsmittel können in verschiedenen Formaten veröffentlicht werden, einschließlich Druckerzeugnissen, Webseiten und sozialen Medien. Diese Bedingungen gelten auch für die im Rahmen der Einreichung übermittelten Fotos und Videos.
Die einreichenden Personen sind verantwortlich, dass die von ihnen vertretenen Schülerinnen und Schüler und/oder deren Erziehungsberechtigte darüber informiert werden/wurden, dass Fotos und Videos im Rahmen der Preisverleihung gemacht werden und vom Land Steiermark u.a. in öffentlich zugänglichen Medien verwendet werden können.
Der bzw. die Einreichende ist verantwortlich für die Überprüfung, dass die Einwilligung der Erziehungsberechtigten oder der Schülerinnen und Schüler für die Verwendung der oben beispielshaft angeführten Medien in der vorgesehenen Form eingeholt wurde. Durch die Einreichung erklärt der bzw. die für den Preis einreichende Person, dass er bzw. sie nur Fotos und Videos übermitteln wird, die aus datenschutzrechtlicher Sicht zur Veröffentlichung geeignet sind.
Weitere Informationen zum Datenschutz unter https://datenschutz.stmk.gv.at.
Rechtsgrundlagen
Regierungssitzungsbeschluss vom 13.10.2022 sowie Statut zur Vergabe des FairYoungStyria-Preises für globales Lernen des Landes Steiermark
Datenschutzrechtliche Informationen
Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Weiters gelten die Datenschutzrechtlichen Bestimmungen aus folgenden Dokumenten:
