Sanierungsoffensive für Mietwohnungen
Allgemeine Informationen
"Sanierungsoffensive für Mietwohnungen".
Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrages in Form von Zuschlägen in der Höhe von bis zu 50 % der Bundesförderung zu den jeweils vom Bund anerkannten förderungsfähigen Maßnahmen im Rahmen der Förderungsaktion "Thermische Gebäudesanierung für gemeinnützige Bau-vereinigungen 2024/2025 mehrgeschoßiger Wohnbau/ Reihenhausanlage" in Verbindung mit sonstigen wohnbauförderungsrechtlichen Bestimmungen (= max. 50 % der Bundesförderung).