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PROJEKTFÖRDERUNG Bereich Erwachsenenbildung

Einleitung

Erwachsenen sollen befähigt und ermutigt werden, persönlich, gesellschaftlich und beruflich ihr Potenzial zu entfalten und Chancen zu nutzen. Ein erwachsenengerechtes, vielfältiges Bildungsangebot, das es ermöglicht entsprechende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erlangen ist dafür notwendig. Es unterstütze auch, den Herausforderungen des sozialen und ökologischen Wandels zu begegnen.

Dies soll im Kontext der LLL-Strategie  „Zukunft der Erwachsenenbildung Steiermark" bzw. im Rahmen der  Richtlinie für die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark im Bereich Erwachsenenbildung und lebensbegleitendes Lernen erfolgen. 

Menschen in der Steiermark mit Bildungsangeboten darin unterstützen

  • sich selbstbestimmt entfalten,
  • individuelle Lebensentwürfe verwirklichen,
  • an Berufsleben, Gesellschaft und Zukunft teilhaben und
  • sie aktiv mitgestalten.

Die Etablierung einer Weiterbildungskultur in allen Regionen der Steiermark die Weiterbildung als selbstverständlichen Teil des Lebens versteht um einen konstruktiven Umgang mit den individuellen, sozialen, ökologischen und digitalen Entwicklungen zu fördern.

Physische und juristische Personen oder Einrichtungen, die geeignet sind, den Zielen der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark im Bereich Erwachsenenbildung und lebensbegleitendes Lernen zuzuarbeiten.

  • Projekte zur Umsetzung der Zielsetzungen im Kontext der LLL-Strategie „Zukunft der Erwachsenenbildung Steiermark"

  • Tätigkeiten und Strukturen, die auf die Realisierung der Zielsetzungen im Bereich der Erwachsenenbildung/Weiterbildung unter Einbindung unterschiedlicher Zielgruppen, Institutionen, Organisationen, Verwaltungseinheiten abzielen. 

Ausgeschlossen sind Projekte, wenn diese den Vorgaben und Förderungsvoraussetzungen der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark im Bereich Erwachsenenbildung und lebensbegleitendes Lernen nicht erfüllen, Antragstellung nach Projektbeginn; Projektaktivitäten liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Referates Familien, Erwachsenenbildung und Frauen.

Personalkosten und Sachkosten.

Die Höhe der Förderungsbeiträge ergibt sich aus dem Beitrag zu den strategischen Zielen und Handlungsschwerpunkten der Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft sowie zu den Zielen der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark im Bereich Erwachsenenbildung und lebensbegleitendes Lernen.

Weitere Informationen

 

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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