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STRUKTURFÖRDERUNG Öffentliche Bibliotheken

Einleitung

Öffentliche Bibliotheken sind Lese- und Literaturvermittler, ermöglichen freien Zugang zu Bildung, Information und Kultur, fördern Chancengleichheit, digitale Teilhabe und unterstützen lebensbegleitendes Lernen.
Als offene, inklusive Orte stärken sie zudem den sozialen Zusammenhalt und die Demokratie.

Durch finanzielle Förderung soll sichergestellt werden, dass Öffentliche Bibliotheken ihre vielfältigen, generationsübergreifenden Angebote weiterhin unter guten Rahmenbedienungen anbieten und diese im Sinne der strategischen Zielsetzungen der A6 Fachabteilung Gesellschaft weiterentwickelt werden können.

Die Förderung unterstützt Maßnahmen und Aktivitäten, welche die strategischen Zielsetzungen der A6 Fachabteilung Gesellschaft unterstützen und einen Beitrag zu den allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und den besonderen Förderungskriterien, gemäß der   Förderrichtlinie Bibliotheken, leisten.

  • Ein möglichst flächendeckendes ausgewogenes und auf den (regionalen) Bedarf angepasstes Medienangebot in den Öffentlichen Bibliotheken bereitzustellen.
  • Die Medienbestände der Öffentlichen Bibliotheken zu erweitern, zu aktualisieren und diese der Allgemeinheit in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
  • Die Zusammenführung von Öffentlichen und Schulbibliotheken bzw. die Ergänzung im Medienangebot zu forcieren.
  • Ein qualifiziertes und geschultes Bibliothekspersonal sicherzustellen.
  • Lesepädagogische Maßnahmen sowie bildungs- und leseorientierte Veranstaltungen im Kontext der Öffentlichen Bibliotheken zu entwickeln und umzusetzen.
  • Die Erhöhung der Anzahl von Nutzerinnen und Nutzern.
  • Die Digitalisierung im Rahmen der Bibliotheksverwaltung und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. eigene Homepage und Social Media) sowie die Bereitstellung digitaler Medien.
  • Kooperationen mit örtlichen Familien-, Bildungs-, Erziehungs-, Kultur- oder Sozialeinrichtungen zu forcieren.
  • Die laufende fachspezifische Aus- und Weiterbildung von Bibliotheksmitarbeiterinnen und Bibliotheksmitarbeitern.

Gemeinden und von Gemeinden mehrheitlich finanzierte, nicht auf Gewinn ausgerichtete Institutionen sowie Pfarren als Trägerinnen von Öffentlichen Bibliotheken.

  • Ankauf von Medien.
  • Bibliothekarisches Spezialmobiliar (z.B. Regale und Bibliothekströge).
  • EDV-Ausstattung (ausschließlich Hardware).
  • Veranstaltungen mit bibliothekarischem Bezug wie Lesungen von Autorinnen und Autoren, Workshops und Vorträge.
  • Maßnahmen und sonstige Aktivitäten im Rahmen der Leseförderung, zur Steigerung der Lesekompetenz.
  • Die Antragstellung erfolgt nicht durch eine Gemeinde, eine durch die Gemeinde mehrheitlich finanzierte, nicht auf Gewinn ausgerichtete Institution oder einer Pfarre, als Trägerinnen von Öffentlichen Bibliotheken.
  • Die Antragstellung erfolgt nicht fristgerecht bis zum 31. März des laufenden Jahres und vor Umsetzung der förderfähigen Maßnahmen.
  • Die beantragten Inhalte entsprechen nicht den strategischen Zielen und Handlungsschwerpunkten der A6 Fachabteilung Gesellschaft sowie den Vorgaben der Förderrichtlinie Bibliotheken.

Sachkosten und Honoraren, die den förderbaren Maßnahmen der Förderrichtlinie Bibliotheken entsprechen.

Die Höhe der Förderung setzt sich aus dem Ausmaß der Mindestförderung und unter Berücksichtigung der besonderen Förderungsvoraussetzungen zusammen und wird nach der im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Budgetmittel gewährt.

Weitere Informationen

 

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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