Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark, mit der die Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark, mit der verbindliche Tarife für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw - Taxi auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Graz und dem Gebiet des politischen Bezirkes Graz-Umgebung festgelegt werden, geändert wird
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).