Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark, mit der die Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark, mit der verbindliche Tarife für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw - Taxi für die Steiermark ausgenommen des Gebietes der Landeshauptstadt Graz und des Gebietes des politischen Bezirkes Graz-Umgebung festgelegt werden, geändert wird
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).