Nostrifikation für Gesundheitsberufe
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Auf Antrag werden die von den Antragstellern*innen vorgelegten Unterlagen über eine im Ausland erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung geprüft. Bei positiver formeller und materieller Beurteilung erfolgt per Bescheid die Anerkennung/Nostrifikation mit oder ohne Vorschreibung einer Ergänzungsausbildung.
Ziel: Sicherstellung des für die Berufsausübung in Österreich erforderlichen Qualifikationsniveaus.
Sonstige relevante Informationen zu den Nostrifikations-/Anerkennungsverfahren sind auf folgender Homepage dargestellt:
Nostrifikation / Anerkennung von Berufsqualifikationen - Gesundheitsausbildungen - Land Steiermark
Zuständige Stelle
für die Leistung Nostrifikation für Gesundheitsberufe:
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Friedrichgasse 9
8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Telefon: +43 (316) 877-2502
Fax: +43 (316) 877-3373
E-Mail: abteilung8@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Da es sich bei dem Erstanfrage-Formular um keinen Antrag handelt, sind auch noch keine Unterlagen verpflichtend beizulegen.
Kosten
Es fallen Bundes- und Landesverwaltungsabgaben sowie Gebühren nach dem GebG an, die im Bescheid angeführt werden.
Datenschutzrechtliche Informationen
