Seite vorlesenVorlesenVorlesenSeite druckenDruckenFeedback verschickenBegutachtungsverfahrenVerordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der die Höhe des Gemeindebeitrages zur Beschaffung männlicher Zuchtpferde festgelegt wirdStelleGZFrist (Ende)A10ABT10-294280/2024-1318.10.2024TexteBekanntmachungEntwurfErläuterungenBitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).