Förderungsmanagement Arbeit und Qualifizierung
Das Land Steiermark fördert Projekte und Maßnahmen entsprechend der thematischen Schwerpunktsetzung " Arbeit und Qualifizierung". Projekte des Förderungsschwerpunktes sind in der politischen Zuständigkeit zum Ressort „Wirtschaft und Arbeit" von Herrn DI Willibald Ehrenhöfer gegeben.
Förderungsanträge werden nur mit direktem Aufruf durch den Förderungsgeber abgewickelt. Ein allgemeiner Förderungsaufruf bzw. Förderungscall ist derzeit nicht gegeben.
Förderungsansuchen
Das Antragsformular (mit Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten) ist in elektronischer Form zu übermitteln!
Der nachstehend angeführte Excel-File bildet einen integrierenden Bestandteil des Antragsformulares und ist zur Darstellung der Kosten des Förderungsgegenstandes maßgebend.
Verwendungsnachweis
Sofern keine andere Regelung im Förderungsvertrag zur Verwendungsnachweislegung vereinbart wurde, gelten folgende Bestimmungen:
Nachweis-/Berichtspflicht
Als Nachweis über die Verwendung der Förderung ist bis spätestens 3 Monate nach Projektende verpflichtend der entsprechende Tätigkeitsbericht
Halbjahresbericht Arbeit und Qualifizierung (ausgenommen Stiftungen)
Jahresbericht Arbeit und Qualifizierung (ausgenommen Stiftungen)
Quartalsbericht Arbeit und Qualifizierung - Stiftungen und arbeitsnahe Qualifizierungen
Jahresbericht Arbeit und Qualifizierung - Stiftungen und arbeitsnahe Qualifizierungen
und zur Darlegung des Rechnungsabschlusses (RA) bzw. Verwendungsnachweises des Förderungsbetrages der nachstehend angeführte Excel-File "RVA und RA Förderung" in elektronischer und bearbeitbarer Form zu übermitteln.
Dem Verwendungsnachweis ist eine rechtsverbindliche Erklärung zur ordentlichen Darstellung und Verwendung anzuschließen.