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PROJEKTFÖRDERUNG im Bereich Ältere Generationen

Einleitung

Förderungen zur Unterstützung der Umsetzung von seniorenrelevanten Projekten im Rahmen der „Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark" idgF.

Förderungen dienen dabei der Ermöglichung zur Realisierung von Projekten, Maßnahmen und sonstigen Aktivitäten, die dazu geeignet sind, die strategischen Zielsetzungen der Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft zu unterstützen und die einen Beitrag zu den definierten Zielsetzungen im Bereich Ältere Generationen sowie ausgewiesenen strategischen Handlungsfeldern und Schwerpunkten leisten.

  • Geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, die möglichst lange ein aktives und gesundes Altern in einer hohen Lebensqualität ermöglichen - unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen Wandels.
  • Zeitgemäße und differenzierte Alter(n)sbilder in der Gesellschaft zu fördern sowie Altersdiskriminierung und Stereotypen des Alterns in jeder Form entgegenzuwirken.
  • Den Zugang zu Bildung und Lernen in allen Lebensphasen zu ermöglichen. Bildung und Lernen mit besonderem Fokus auf das 3. und 4. Lebensalter zu fördern.
  • Übergänge im Alterungsprozess aktiv und gelingend zu gestalten. Es gilt, präventive Angebote zu schaffen, um Bewusstsein für kritische Lebensphasen zu bilden und lösungsorientierte Vorgehensweisen anzubieten.
  • Das Zusammenleben zwischen den Generationen gelingend zu gestalten und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern.
  • Regionen und Kommunen auf dem Weg in eine demografiefitte Zukunft mit Innovation zu unterstützen.

Physische Personen (Voraussetzung Volljährigkeit)
Juristische Personen z.B. Vereine, (gemeinnützige) Institutionen

Gefördert werden primär Projekte und Maßnahmen,

  • die zeitgemäße und differenzierte Altersbilder in der Gesellschaft fördern sowie Altersdiskriminierung und Stereotypen des Alterns in jeder Form entgegenwirken.
  • die den Zugang zu Bildung und Lernen in allen Lebensphasen ermöglichen sowie Bildung und Lernen mit besonderem Fokus auf das 3. und 4. Lebensalter fördern.
  • die das generationenübergreifende Miteinander, insbesondere im außerfamiliären Bereich stärken und fördern, das Zusammenleben zwischen den Generationen gelingend gestalten und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Generationensolidarität sichern.

Antragstellung nach Projektbeginn; Projektaktivitäten liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Referates Familie, Erwachsenenbildung und Frauen; Vorgaben und Förderungsvoraussetzungen gemäß der Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark" idgF.  werden nicht erfüllt.

Personalkosten und Sachkosten

Die Höhe der Förderungsbeiträge ergibt sich aus dem Beitrag zu den strategischen Zielen und Handlungsschwerpunkten der Abteilung Bildung und Gesellschaft sowie zu den generationenpolitischen Zielsetzungen im Bereich Ältere Generationen.

Weitere Informationen

 

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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